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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
Massnahmen der Produzentengemeinschaften
Die EU, die sich früher als die Schweiz mit einer zunehmenden Konkurrenz von Drittländern auf den Inlandmärkten konfrontiert sah, hat bereits reagiert und ihre Instrumente angepasst: Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates über die gemeinschaftliche Marktordnung im Obst- und Gemüsesektor ist die Stärkung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen zur wichtigsten Stützungsmassnahme in diesen Sektoren geworden. Tragende Säule dieser Politik sind die Produzentenorganisationen; darunter werden Produzentengemeinschaften verstanden, die ihre Produkte nach demokratisch beschlossenen Regeln absetzen. Die Stützungsmöglichkeiten der EU und der Schweiz unterscheiden sich in mehreren Punkten: Die EU-Hilfen betreffen ein grösseres Spektrum an Massnahmen. Zudem handelt es sich um höhere Beiträge, die à fonds perdu gewährt werden. Die Beitragsausrichtung hängt allerdings von den Anstrengungen der wichtigsten interessierten Kreise ab. Bei den von den Produzentenorganisationen initiierten Aktionen (operationelle Programme) nehmen die Verbesserung der Qualität und Umweltverträglichkeit ebenso wie die Senkung der Produktionskosten eine zentrale Stellung ein. Daher kann die EU sowohl Qualitätssicherungsmassnahmen als auch Forschungsarbeiten und Vermarktungspläne unterstützen.
Der Bund ist bestrebt, günstige Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu schaffen (Art. 2 LwG). Die Schweizer Produzenten müssen insbesondere bei einem weiteren Abbau des Grenzschutzes über ähnliche Voraussetzungen wie ihre Hauptkonkurrenten verfügen können. Die konsultierten Kreise sind gebeten, sich zu folgender Frage zu äussern: Sollen die gegenwärtigen Finanzhilfen in Zukunft an eine Zusammenfassung des Angebots und durch Stützungsmassnahmen ergänzt werden, die denjenigen der EU vergleichbar sind? Eine solche Stossrichtung würde eine Änderung von Artikel 58 LwG erfordern.
2.1.6 Weinwirtschaft
2.1.6.1 Ausgangslage
Die schrittweise Öffnung der Grenzen seit 1995 hat den Weinmarkt stark beeinflusst. Insbesondere die Weissweineinfuhren, die sich seither verdreifacht haben, setzen die schweizerische Produktion unter starken Druck. Seit Januar 2001 sind die drei ursprünglich bei der WTO notifizierten Weinzollkontingente in einem einzigen Kontingent von 170 Millionen Liter zusammengefasst. Die Öffnung der Grenzen und die Aggregierung der Zollkontingente sind im Zusammenhang mit der Entwicklung des Weinkonsums in der Schweiz zu betrachten.
Von 1989/90 bis 2002/03 ging der Weinkonsum von 320 auf 286 Millionen Liter zurück. Es wurden 15 Millionen Liter Weisswein und 19 Millionen Liter Rotwein weniger verbraucht. Während desselben Zeitraumes verringerte sich der Konsum an Schweizer Weinen von 140 auf 115 Millionen Liter, was einer Abnahme um 25 Millionen Liter entspricht. Dabei verzeichneten die Weissweine einen Konsumrückgang von 27 Millionen Litern; der Rotweinverbrauch hingegen legte um 2 Millionen Liter zu. Der Marktanteil der Schweizer Weine schrumpfte von 43,7 auf 40,2 Prozent.