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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

¾ Entsprechend der Zielsetzung haben die allgemeinen Direktzahlungen die

Produktion generell wenig beeinflusst. Insbesondere der Flächenbeitrag wirkt produktionsneutral. Die tiergebundenen Beiträge haben die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung auf Raufutterbasis (Pflege durch Nutzung) gestärkt.

¾ Eindeutig ist die Wirkung auf die Einkommen der Bewirtschafter und Bewirt-

schafterinnen. Mit einem Franken Direktzahlungen wird in der Regel ein Franken Einkommen generiert.

¾ Die Boden- und Pachtpreise sind mit dem Übergang zu Direktzahlungen deut-

lich gesunken. Wohl kann eine gewisse Überwälzung der Direktzahlungen von den Bewirtschaftern auf die Bodeneigentümer nicht ausgeschlossen werden, diese ist jedoch nicht stärker als mit der Marktstützung.

¾ Die Existenzfähigkeit kleiner Bergbetriebe hat durch Einschränkungen beim

Tierbesatz gelitten. Hier handelt es sich um einen Trade-off zwischen ökologischen und sozialpolitischen Zielen.

Evaluation der Ökomassnahmen und Tierhaltungsprogramme92

Von den in der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 festgelegten nationalen agrarökologischen Zielen wurden fünf erreicht oder übertroffen und zwei nicht erreicht (vergleiche Ziffer 1.2.1.2.1 und 1.4.1.2). Die ethologische Zielsetzung wurde erfüllt. 2003 wurden 65 Prozent des gesamten schweizerischen Nutztierbestandes (in Grossvieh-Einheiten) nach RAUS- und 34 Prozent nach BTS-Anforderungen gehalten. Eingehende Untersuchungen an Milchkühen und Mastschweinen ergaben eine signifikant positive Auswirkung von BTS und RAUS auf die Tiergesundheit. Nicht wirkungsvoll sind jedoch die RAUS-Beiträge für Hirsche und Bisons. Die RAUS-Anforderungen entsprechen für diese Tiere den von allen Landwirten einzuhaltenden Tierschutzvorschriften.

Transaktionskosten der Direktzahlungen93

In zwei Fallstudien in den Kantonen Graubünden und Zürich wurden die Transaktionskosten auf Stufe Bund Kantone und Landwirte für Direktzahlungen geschätzt. Transaktionskosten umfassen alle Kosten des Vollzugs der Massnahmen, also Kosten zur Datenerfassung und -verwaltung, Kontrollen, Verhängung von Sanktionen usw. Nicht erfasst wurden hingegen Kosten für die Weiterentwicklung der Massnahmen, das Monitoring oder das Beantworten politischer Vorstösse.

Für das Bundesamt für Landwirtschaft entstehen aus dem Vollzug Kosten von rund 1,7 Millionen Franken. In den untersuchten Kantonen (inkl. Gemeindeverantwortliche) belaufen sich die durchschnittlichen Kosten pro Betrieb zwischen 269 Franken und 373 Franken. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz ergeben sich daraus Kosten von zirka 18,4 Millionen Franken94. Der Hauptteil der Kosten fällt jedoch auf den Betrieben selber an. In den Fallstudienkantonen lagen diese zwischen 700 und 780 Franken, was hochgerechnet etwa 42,5 Millionen Franken entspricht.

92 C. Flury, C. Gerwig und G. Mack (2005): Die Weiterentwicklung der schweizerischen Milch- und Fleischproduktion bis ins Jahr 2011. Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich.

93 Buchli S. und Flury C. (2004): Policy related Transaction Costs of Direct Payments in Switzerland, Zürich

94 Schätzungen BLW