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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Vereinfachung der Datenerfassung und -verwaltung

Für den Vollzug der Direktzahlungen erheben heute die Kantone Daten über die Bewirtschaftenden, den Betrieb, die bewirtschafteten Flächen und die gehaltenen Tiere. Massgebend ist der Stichtag. Die Daten werden an den Bund übermittelt und mit dem System AGIS99 administriert.

Parallel dazu müssen nach Tierseuchengesetzgebung von den Kantonen alle Klauentierhalter (neben Landwirtschaftsbetrieben auch Schlachtbetriebe, Sömmerungsbetriebe, Viehmärkte usw.) der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden. Für das Rindvieh verlangt die Tierverkehrskontrolle zudem, dass die Tierhalter fortlaufend die Bestandeseingänge (inkl. Geburten) und -abgänge der Tierverkehrsdatenbank melden.

Um die administrative Belastung der Landwirte zu vermindern, sollen die Daten aus den beiden Bereichen gegenseitig nutzbar gemacht und Doppelerhebungen vermieden werden. Das bedeutet beispielsweise, dass die TVD AG die Angaben zum Betrieb und zum Bewirtschafter von AGIS bezieht und ihrerseits in definierter Weise aus den vorhandenen Rindviehdaten Tierbestandeszahlen zur Berechnung der Direktzahlungen zurückliefert. Zentrale Voraussetzung dafür ist ein einheitliches Betriebsregister, welches sowohl von der TVD AG als auch von AGIS verwendet wird.

Wenn die Tierbewegungen bei den übrigen Klauentierarten (Schweine, Schafe und Ziegen) einmal bei der Tierverkehrsdatenbank erfasst werden, sollen für diese Tierarten auch die Tierbestandeszahlen der TVD für die Direktzahlung Verwendung finden. Die absehbare Einführung der Meldepflicht an die Tierverkehrsdatenbank für Sömmerungsbewegungen könnte als Grundlage für die Ausrichtung von Sömmerungsbeiträgen dienen.

Für den Vollzug der Direktzahlungen sind die Kantone zuständig. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Um administrative Vereinfachungen für die Landwirtschaft zu erreichen, ist das Bundesamt für Landwirtschaft deshalb auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen angewiesen. Die Möglichkeiten für ein gemeinsames Projekt werden mit den Kantonen geprüft.

Für das Bundesamt für Landwirtschaft haben administrative Vereinfachungen auf Stufe Landwirtschaftsbetrieb hohe Priorität. In einer Arbeitsgruppe wurden deshalb die technischen Möglichkeiten ausgelotet und eine Vision erstellt. Gemäss dieser Vision sollen die erhobenen Daten den Datenlieferanten und Datennutzern (Landwirte, Kantone, Kontrollorganisationen etc.) unter Einhaltung des Datenschutzes für ihre Bedürfnisse und Aufgaben zur Verfügung stehen. Der selektive Zugang zu den Daten soll einheitlich auf Bundesstufe geregelt werden. Technisch besteht die Möglichkeit, Daten mit einem räumlichen Bezug zu versehen und mit einem Geografischen Informationssystem zu visualisieren.

Denkbar ist ein zentrales Internetportal, welches allen Beteiligten einen direkten Zugriff auf die für sie freigegebenen Daten ermöglicht. Jeder Nutzer bezieht seine benötigten Angaben vom zentralen System und aktualisiert die in seinen Hoheitsbereich fallenden Daten direkt auf dem System. Das würde beispielsweise bedeuten, die Landwirte ihre Daten selber eingeben können, die Kantone die Daten auf diesem System plausibilisieren, Kontrollorganisationen für ihren Kontrollauftrag die Da-

99 Agrarpolitisches Informationssystem; Datenbank des BLW u.a. zur Administration der Direktzahlungen