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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Direktzahlungen (3. Titel LwG)
Dieser Systemwechsel ist allerdings erst nach Abschluss der Neubeurteilung der Pflanzenschutzmittel möglich.
Auswirkungen
¾ Flexibilität bei der Auswahl der Herbizide und der Arbeitsorganisation, da alle
zugelassenen Produkte verwendbar sind.
¾ die verbreiterten Grünstreifen dienen neben dem Schutz vor Abwaschung von
Pflanzenschutzmitteln auch als Erosionsschutz;
¾ die einzelnen Elemente dieser Massnahme sind einfach zu kontrollieren und
vor Ort messbar.
Æ Anpassung der Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2008
2.2.2.1.3 Vereinfachung der Verfahren und Verminderung des administrativen Aufwandes
Koordination der Kontrollen
Bisherige Regelung
Auflagen verschiedener Gesetzgebungen wie des Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Veterinärrechts werden unter Obhut diverser Ämter des Bundes bzw. der Kantone initialisiert und vollzogen. Hinzu kommt, dass zusätzliche Leistungen im Bereich der Label durch Private angeboten und vollzogen werden. Die Kontrollvorgaben des Bundes sind nicht genügend aufeinander abgestimmt. Eine Harmonisierung mit den privaten Label findet nicht statt. Dies hat Doppelkontrollen aber auch Kontrolllücken und einen grossen administrativen Aufwand für alle Betroffenen zur Folge.
Änderungsvorschlag
Im Landwirtschaftsgesetz ist ein Koordinationsartikel aufzunehmen, der dem Bund erlaubt, die Kontrolltätigkeit von Bund, Kantonen und soweit möglich privaten Organisationen auf den Landwirtschaftsbetrieben zu koordinieren. Die Kontrollen müssen unter Einbezug von Selbstkontrollen risikogerecht, unabhängig und sachkompetent vorgenommen werden und geforderten internationalen Standards entsprechen. Die Daten sind koordiniert zu erheben und allen Betroffenen selektiv für ihre Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Auswirkungen
¾ Mehrfachkontrollen der gleichen Bereiche, aber auch Vollzugsdefizite können
ausgemerzt werden;
¾ nach einer Einführungsphase wird die Belastung für Bund, Kantone, private
Labelinhaber und die Landwirtschaftsbetriebe gegenüber heute sinken;
¾ Online-Erhebung und -Weitergabe der Daten schafft eine gute Grundlage für
die Koordination der Kontrollen.
Æ Anpassung Art. 181 und 185 LwG, Abstimmung der Kontrolltätigkeiten