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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
insbesondere auch durch die Berücksichtigung der Bewirtschaftungserschwernisse in der Hügel- und Bergregion.
Andererseits kann unterschieden werden zwischen Beiträgen, die direkt an die Fläche gebunden sind und Beiträgen, die an die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere gekoppelt sind. Die tiergebundenen Beiträge werden nur für Tiere ausgerichtet, die von der betriebseigenen Raufuttergrundlage ernährt werden können. Insofern sind auch sie flächengebunden.
Abbildung 47 Konzept der Allgemeinen Direktzahlungen
Bezug: Fläche Tiere
Geltungsbereich:
Alle Zonen Flächenbeitrag RGVE-Beiträge1
Hügel und Berggebiet Hangbeiträge TEP-Beiträge2
1
Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere
2
Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere unter erschwerenden Produktionsbedingungen
Dieses Konzept hat sich bewährt und wird beibehalten. In den nachstehenden Unterkapiteln wird näher darauf eingegangen. Die vorgeschlagenen Änderungen bedingen allesamt keine materiellen Gesetzesänderung, sie sind auf Stufe Verordnung geregelt.
2.2.2.2.1 Weiterhin Fläche und Raufutterverzehrer als Bemessungsgrundlage
Am heutigen Konzept der allgemeinen Direktzahlungen mit flächen- und tiergebundenen Beiträgen soll festgehalten werden. In Diskussionen im Vorfeld der Agrarpolitik 2011 sind jedoch verschiedene grundsätzliche Änderungen an den Bezugsgrössen für Direktzahlungen gefordert und diskutiert worden. Während von landwirtschaftlichen Kreisen vereinzelt der Einbezug der Arbeit (Standardarbeitskraft) als Bezugsgrösse vorgeschlagen wird, kritisieren wirtschaftsnahe Kreise die tiergebundenen Beiträge. Sie postulieren ein System der Abgeltung mit lediglich einem einheitlichen Flächenbeitrag.
Die folgenden Ausführungen erklären, warum diese beiden entgegengesetzten Forderungen abzulehnen sind.
Keine Beiträge pro standardisierte Arbeitskraft
Beiträge an die standardisierte Arbeitskraft (SAK-Beiträge) wurden im Rahmen der Agrarpolitik 2007 geprüft und in der damaligen Vernehmlassungsunterlage zur Diskussion gestellt. Die Mehrheit der Kantone sowie eine Mehrheit der angeschriebenen Organisationen hatte sich gegen die Einführung dieser neuen Direktzahlungsart ausgesprochen.
Die Bindung von Direktzahlungen an die Standardarbeitskraft wäre aufgrund des beschränkten Budgets verbunden mit einer Senkung anderer Beiträge, z.B. des Flächenbeitrages. Die Befürworter erhoffen sich aus dieser Reduktion des Flächenbeitrags eine Belebung des Bodenmarktes und damit bessere Wachstumschancen. Sie machen geltend, viele Nebenerwerbslandwirte würden die Flächen nur dank der Flächenbeiträge selber weiterbewirtschaften.