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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
2.2.2.3.4 Reduktion des Extenso-Beitrages
Bei rückläufigen Produzentenerlösen für Getreide und Raps würde die Beibehaltung des Beitrages für die extensive Produktion auf dem aktuellen Niveau die Anreize für die Extenso-Produktion übermässig verstärken. Um dies zu verhindern, soll der Extenso-Beitrag zusammen mit der Absenkung des Grenzschutzes angemessen reduziert werden (vergleiche Ziffer 2.1.4.2.3).
Æ Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2009
2.2.2.3.5 Aufhebung des RAUS-Beitrages für Bisons und Hirsche
Die RAUS-Anforderungen für Bisons und Hirsche entsprechen den von allen Tierhaltern einzuhaltenden Tierschutzvorschriften. Sie stellen somit keine besonders tierfreundliche Produktionsform (Art. 76 Abs. 1 LwG) dar. Die entsprechenden Beiträge werden deshalb aufgehoben.
Æ Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2008
2.2.2.4 Nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen
Im Sinn der Nachhaltigkeit sind zukünftig die Nutzung der natürlichen Ressourcen unter Wahrung von Mindestbeständen und die Effizienz des Ressourceneinsatzes in der Agrarproduktion ergänzend zum ÖLN, zur ÖQV und Art. 62a GschG zu verbessern. Es geht dabei insbesondere um die Verbesserung des Energieeinsatzes, der Hofdüngerwirtschaft, der standortangepassten Bodennutzung, den Produktionsmitteleinsatz und die Erhaltung der Biodiversität durch nachhaltige Bewirtschaftung. Die Effizienzsteigerung soll durch eine Förderung der raschen Übernahme von technischen und organisatorischen Neuerungen in die Praxis erreicht werden.
Je nach den natürlichen Voraussetzungen und je nach Agrarstruktur in einer Region (Viehwirtschaft, Ackerbau, Spezialkulturen etc.) oder je nach Produkt (Kartoffeln, Milch, Fleisch etc.) liegt das Verbesserungspotential in unterschiedlichen Bereichen. Dieses wird sinnvollerweise durch die Betroffenen selbst bestimmt. Basis sind kantonale und regionale Planungen, das lokal vorhandene Wissen sowie die regionalen oder branchenspezifischen Bedürfnisse, welche in den durch den Bund vorgegebenen Zielbereichen liegen. Zu den zu berücksichtigenden Plänen gehören u.a. die Luftreinhaltemassnahmepläne der Kantone. Die Kantone haben die Möglichkeit, das Programm zur Umsetzung dieser Pläne einzusetzen. Eine regionale oder branchenspezifische Trägerschaft erarbeitet dazu ein Projekt und trägt auch die Verantwortung für die Umsetzung der geplanten Massnahmen.
Eckpfeiler des Konzepts zum Programm nachhaltige Ressourcennutzung
¾ Regionaler oder produktbezogener Handlungsbedarf ausgewiesen in einem
oder mehreren der folgenden Zielbereiche
o Steigerung der Stickstoffeffizienz
o Steigerung der Phosphoreffizienz
o Verringerung der Umweltwirkungen beim Einsatz von PSM
o Keine sicht- und messbare Erosion
o Steigerung der Energieeffizienz
o Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität;