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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

¾ Abstimmung der regionalen / branchenspezifischen Massnahmen im Bereich

Ökologie;

¾ Vereinbarung zwischen Bund und privater oder öffentlicher Trägerschaft;

¾ freiwillige Vereinbarungen zwischen Trägerschaft und Landwirten;

¾ Finanzielle Mitbeteiligung des Bundes an technischen Massnahmen, Leitung

und Administration.

Prozess

Im Rahmen eines Planungs- und Entscheidungsprozesses erarbeitet die Trägerschaft zusammen mit den Betroffenen die notwendigen Grundlagen für die Einreichung des Beitragsgesuches an den Bund. Dieses umfasst:

¾ Definition des Gebiets (geographische Abgrenzung) oder der Branche;

¾ Ist-Soll-Vergleich für das Gebiet / die Branche aufgrund der vorgegebenen

Zielbereiche, bestehender Planungen und des lokalen Wissens;

¾ zielorientierter, mit den Bewirtschaftern abgestimmter Massnahmenkatalog

zusammen mit den Bewirtschaftern;

¾ Kostenschätzung und Finanzierung;

¾ Umsetzungsplanung inkl. Zuständigkeitsregelung;

¾ Bei regionalen Projekten Stellungnahme der Kantone.

Die Trägerschaft reicht in der Folge das Gesuch um finanzielle Unterstützung beim Bund ein. Das Bundesamt für Landwirtschaft prüft die materielle Zweckmässigkeit und die finanziellen Aspekte. Es bezieht dabei das BUWAL, welches die ökologische Effektivität beurteilt, und fallweise andere Ämter ein. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, sichert das Bundesamt für Landwirtschaft die finanzielle Unterstützung zu für die Durchführung des Projektes und der Massnahmen.

Nach der Genehmigung durch den Bund sind im Umsetzungs- und Vollzugsprozess die geplanten Analysen und Massnahmen einzuführen. Die Trägerschaft vereinbart mit den betroffenen Bewirtschaftern und/oder Grundeigentümern vertraglich die notwendigen Massnahmen und die Beiträge. Pro Projekt reicht die Trägerschaft dem BLW jährlich die Abrechnung ein, worauf dieses der Trägerschaft die Gelder überweist.

Im periodischen Kurzbericht zeigt die Trägerschaft den Stand des Vollzugs auf und stellt allfällige Änderungsanträge, die sich aus Konkretisierungen im Projektverlauf oder aus unvorhergesehenen Entwicklungen ergeben. Die Trägerschaft unterliegt der Aufsicht durch den Bund. Er prüft die jährliche Rechnungsstellung, die Berichte und führt Stichproben durch.

Die materielle Prüfung der vorgeschlagenen Massnahmen, die finanzielle Mitbeteiligung, die auf den Stand der Umsetzung abgestimmte Beitragszahlung und die Kontrolle durch den Bund bieten dafür Gewähr, dass die Beiträge wirksam eingesetzt werden.