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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Direktzahlungen (3. Titel LwG)
Änderungsvorschlag
Um die Massnahme zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern, soll die Liste der an den ÖLN anrechenbaren Elemente gekürzt werden. Wenig verbreitete Elemente wie Ackerschonstreifen, Hecken ohne Krautsaum, Wege und Einzelbäume werden gestrichen. Die Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen, welche einen beschränkten ökologischen Nutzen haben, werden gestrichen. Für wertvolle Elemente wie Hecken mit Krautsaum werden die Beiträge erhöht. Neu eingeführt werden soll ein Beitrag für Säume100. Die Abgeltung zusätzlicher qualitativ wertvoller Elemente wie extensiv genutzte Weiden oder Rebflächen mit hoher Artenvielfalt wird verstärkt. Ein Teil der Stützung für Obst- und Obstsaftkonzentrat soll in zusätzliche Direktzahlungen von Hochstammfeldobstbäumen im Rahmen von Vernetzungsprojekten umgelagert werden (vergleiche Ziffer 2.1.5.2).
Auswirkungen
¾ Die Anzahl verschiedener Ökoelemente wird reduziert, was die Kontrollen ver-
einfacht;
¾ die Beiträge werden vermehrt für Flächen ausgerichtet, die einen nachweisba-
ren Beitrag für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität bringen;
¾ die Bedeutung der ÖQV steigt, die regionale Mitgestaltungsmöglichkeit und die
regionale Mitfinanzierung gewinnen an Gewicht.
Æ Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2008
Æ Anpassung der Ökoqualitätsverordnung auf 1. Januar 2008
2.2.2.3.2 Erhöhung der Sömmerungsbeiträge
Vom Abbau der Marktstützung im Milchbereich ist auch die Alpwirtschaft betroffen. Im Rahmen der Umlagerung von Mitteln aus der Milchmarktstützung in die Direktzahlungen sollen daher die Sömmerungsbeiträge erhöht werden. Vorgesehen sind zusätzlich 10 Millionen Franken pro Jahr, so dass ab 2009 jährlich insgesamt rund 100 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Damit sollen der Zielsetzung entsprechend Schutz und Pflege der Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet weiterhin gewährleistet werden.
Æ Anpassung Sömmerungsbeitragsverordnung auf 1. Januar 2009
2.2.2.3.3 Angleichung BTS-Beiträge für Geflügelmast
Die BTS-Beiträge in der Geflügelmast sollen denjenigen in der Legehennenhaltung angeglichen werden. Voraussetzung für diese Erhöhung bilden die Anpassungen der Geflügelmäster im Bereich des Tierwohls durch die Einführung von artgerechten Sitzgelegenheiten. Die notwendigen Mittel stammen aus der Umlagerung von Marktstützungsmitteln im Geflügelbereich.
Æ Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2008
100 Säume sind artenreiche, streifenförmige, nur alle ein bis zwei Jahre einmal gemähte Dauergesellschaften entlang von Ackerschlägen, Wiesen, Weiden, Wegen, Gräben oder Gehölzen.