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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Art. 38 Zulage für verkäste Milch

1 Für die Verkehrsmilch, die zu Käse verarbeitet wird, kann der Bund eine Zulage an die Produzenten und Produzentinnen ausrichten.

2 Der Bundesrat bestimmt die Höhe der Zulage und die Voraussetzungen.

2.9 Legislaturplanung

Die Weiterentwicklung der Agrargesetzgebung ist Teil der Legislaturplanung 2003- 2007106. Die Botschaft zur Agrarpolitik 2011 und Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011 wurde als Richtliniengeschäft aufgenommen und soll in der laufenden Legislaturperiode zuhanden des Parlaments verabschiedet werden.

2.10 Verhältnis zum internationalen Recht

Mit den Gesetzesänderungen soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors weiter verbessert werden, um auf eine stärkere Öffnung der Grenzen vorbereitet zu sein. Die Vorschläge im Rahmen der AP 2011 entsprechen einer konsequenten Weiterentwicklung der Agrarreform. Mit dieser Stossrichtung erfährt das Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht der EU keine grundsätzliche Änderung. Die Änderungen sind mit unseren internationalen Verpflichtungen aus bilateralen und multilateralen Abkommen (insbesondere WTO) vereinbar.

2.11 Verfassungsmässigkeit

Die vorliegenden Änderungen des LwG stützen sich auf Artikel 104 der BV. Dieser räumt dem Bund weitgehende Befugnisse und Aufgaben in der Ausgestaltung der agrarpolitischen Massnahmen ein (Abs. 3). Die Anpassungsvorschläge entsprechen einer konsequenten Weiterentwicklung der Agrarpolitik und liegen im verfassungsrechtlichen Kompetenzbereich des Bundes.

106 Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vom 25. Februar 2004 www.admin.ch/ch/d/cf/rg/lp2003_2007/Beilage_1.pdf