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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Massnahmen
ry Food wurde ebenfalls einer vertieften Prüfung unterzogen, aufgrund der wirtschaftlichen Situation von Swiss Dairy Food (sogenannte Failing Firm Doktrin) aber ohne Bedingungen oder Auflagen zugelassen (RPW 2003/3, S. 529ff.). Eine Untersuchung über das Verhalten der Migros auf dem Markt für BSE-Tests wurde eingestellt, nachdem die Migros ihr Verhalten angepasst hatte (RPW 2003/4, S. 753ff.). Eine Untersuchung über den Markt für Schlachtschweine ergab, dass keine kollektiv marktbeherrschende Stellung von Micarna und Bell bei der Beschaffung von Schlachtschweinen besteht (RPW 2004/3, S. 674ff.). In einer weiteren Untersuchung wurde geprüft, ob der CoopForte Bonus (Abzug von 0,5 Prozent des fakturierten Wertes der Warenlieferungen) eine missbräuchliche Verhaltensweise eines allenfalls marktbeherrschenden Unternehmens darstellt. Diese Untersuchung wurde mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen132.
Von zentraler Bedeutung ist die präventive Wirkung des neuen Kartellgesetzes, das am 1. April 2005 vollumfänglich in Kraft gesetzt wurde. Die neuen Instrumente, die präventiv das Entstehen von Wettbewerbsbeschränkungen verhindern, bzw. solche destabilisieren sollen, bestehen in der direkten Sanktionierung, in der Möglichkeit von Hausdurchsuchungen, in der Bonusregelung und der Meldung von Wettbewerbsbeschränkungen zwecks Vermeidung einer Sanktion. Durch diese neuen Instrumente kann der Wettbewerb – wie erste Erfahrungen zeigen – in vielen Bereichen verstärkt werden. Die Wettbewerbsbehörden werden die Agrarmärkte weiter beobachten und gegebenenfalls Verfahren durchführen. Mögliche Ansatzpunkte hierzu können in Preisunterschieden zwischen der Schweiz und dem angrenzenden Ausland bestehen. Die Wettbewerbsbehörden werden weiterhin horizontale und vertikale Wettbewerbsabreden, missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen (inkl. die Frage der Zulässigkeit der Erzwingung von Gegengeschäften) sowie Unternehmenszusammenschlüsse beurteilen.
7.2.4.3 Wachstumspaket
Mit dem Wachstumspaket hat der Bundesrat anfangs 2004 konkrete wirtschaftspolitische Massnahmen für die laufende Legislaturperiode vorgeschlagen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, das Wachstum gestärkt und mehr qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Die 17 Massnahmen, die den genannten Kriterien genügen, lassen sich in drei Gruppen aufteilen. Als erstes geht es um die Lancierung eines Binnenmarktprogramms mit dem Ziel, den Wettbewerb zu stärken und die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Als zweites müssen weitere Massnahmen zur Produktivitätssteigerung ergriffen werden, die allen Wirtschaftszweigen dienen, und schliesslich muss das Arbeitskräfteangebot beibehalten oder gar vergrössert werden. Diese Massnahmen werden auch in den vorgelagerten Stufen der Landwirtschaft eine kostensenkende Wirkung haben.
7.2.5 Schlussfolgerungen
Die Kostendifferenzen bei Vorleistungen und Abschreibungen betragen auf Grund der festgestellten Preisdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU knapp eine Milliarde Franken. Mit dem Abbau von Vorschriften lässt sich nur ein kleiner Teil, mit den anderen möglichen Massnahmen längerfristig ein bedeutender Teil dieser Differenz reduzieren.
132 www.weko.admin.ch/news/00008/Verfuegung_CoopForte.pdf?lang=de