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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Auswirkungen
8.1.2 Finanziell
Allgemeine wirt- Die umfassendere Koordination der Absatzförderung, die Unterstützung von reschaftliche gionalen Vorhaben und weitere vorgeschlagene Massnahmen erfordern keine Bestimmungen zusätzlichen Finanzmittel.
Milchwirtschaft Mit dem Abbau der Milchpreisstützung reduziert sich der Mittelbedarf im Bereich
Milchwirtschaft um rund 270 Millionen Franken133.
Aus der Versteigerung des Teilzollkontingents Butter werden ab 2009 Einnahmen von 2 bis 4 Millionen Franken erwartet.
Die mit der Aufhebung der Leistungsaufträge i. S. Milchkontingentierung entfallenden Aufwendungen (3,2 Mio. Franken) können nur teilweise reduziert werden. Die bisherige Erfassung der von den Produzenten erzeugten Milch wird neu einer zentralen Stelle übertragen und entsprechend abgegolten.
Viehwirtschaft Die Mittel für Marktentlastungsmassnahmen beim Schlachtvieh und Fleisch so-
wie bei den Eiern werden um 3 Millionen Franken reduziert. Die Aufhebung der Exportbeiträge für Zucht- und Nutzvieh sowie die Streichung der Unterstützungsmassnahmen für die Wollverwertung haben eine Reduktion um 6,8 Millionen Franken zur Folge.
Ackerbau Die Anpassungen im Bereich Ackerbau reduzieren den Bedarf an Marktstüt-
zungsmitteln um 49 Millionen Franken. Da die Marktstützungsmittel künftig in Form eines Anbaubeitrags ausgerichtet werden und sich die Entwicklung der Anbaufläche nicht präzise prognostizieren lässt, ist dieser Wert mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.
Aufgrund der Reduktion der Zollansätze bei Futtermitteln und Brotgetreide sinken die Zolleinnahmen um 46 Millionen Franken.
Aus der Versteigerung des Teilzollkontingentes Kartoffeln werden ab 2009 Einnahmen von 2 Millionen Franken erwartet.
Obst- und Gemü- Durch die Aufhebung der Exportbeiträge für Obsterzeugnisse verringert sich der sebau Finanzbedarf um 5,8 Millionen Franken.
Die geänderte Zuteilung der Zollkontingente für Tiefkühlgemüse und Schnittblumen haben Einnahmen von 3 bzw. 1,5 Millionen Franken zur Folge.
Weinwirtschaft Der Bund wird sich nach der Zusammenlegung der Weinlese- und Weinhandels-
kontrolle mit zusätzlich 0,9 Millionen Franken an den Kosten beteiligen. Dadurch ist eine gerechte Kostenverteilung zwischen den Kontrollpflichtigen und dem Bund sichergestellt.
Direktzahlungen Der Bedarf an Direktzahlungen steigt wegen der Anpassungen beim RGVE-
Beitrag, der Erhöhung des Zusatzbeitrages für die offene Ackerfläche, der Einführung des Programms für nachhaltige Ressourcennutzung sowie aufgrund der erwarteten Mehrbeteiligung bei bestehenden Öko-Programmen. Dieser Mehrbedarf wird einerseits mit den Mitteln aus der Umlagerung in der Höhe von 330 Millionen Franken und andererseits mit der Senkung des allgemeinen Flächenbeitrags innerhalb des Direktzahlungsbudgets finanziert.
Soziale Begleit- Der zusätzliche Bedarf für Betriebshilfedarlehen aufgrund der neuen Unterstütmassnahmen zungsmöglichkeit zur Erleichterung der Betriebsaufgabe kann unter der Voraus-
setzung gleich bleibender Kapitalzinsen im Rahmen der verfügbaren Mittel des Fonds de roulement gedeckt werden.
133 Für die Darstellung der finanziellen Auswirkungen werden die für das Jahr 2007 im Finanzplan eingestellten Mittel mit dem Wert nach der Umsetzung der AP 2011 verglichen.