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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Regulierungsfolgeabschätzung

Allgemeine wirt- Mit der umfassenderen Koordination der Absatzförderung soll die Effizienz dieses schaftliche Be- Instruments erhöht werden. Die Verteidigung der GUB/GGA auf internationaler stimmungen Ebene ist Teil der Aktivitäten zur Förderung der schweizerischen Ursprungsbe-

zeichnungen und geografischen Angaben (TRIPS, WTO). Die neuen offiziellen Qualitätszeichen haben den Schutz der Produzenten vor unlauterem Wettbewerb und der Konsumenten vor Täuschung zum Ziel.

Ohne Massnahmen in diesem Bereich würde der schweizerischen Landwirtschaft ein Wettbewerbsnachteil erwachsen, da die konkurrenzierenden Agrarländer, insbesondere die EU, über gleichwertige Instrumente verfügen. Zudem befinden sich die Produzenten bei privaten Differenzierungsmassnahmen, die bloss die Strukturen unausgeglichener Märkte zugunsten der Verteiler und, in geringerem Masse, der Verarbeiter nachbilden, nur sehr selten in einer Machtposition.

Milchwirtschaft Parallel zur Abschaffung der Milchkontingentierung wird die Preisstützung deut-

lich reduziert. So wird ein Beitrag geleistet, dass die Milch in wertschöpfungsstarke Kanäle fliesst. Gleichzeitig wird dadurch die Konkurrenzfähigkeit der Branche verbessert. Um den unterschiedlichen Grenzschutz zwischen der gelben Linie (Käse) und der weissen Linie auszugleichen, soll jedoch die Verkäsungszulage in reduzierter Form weitergeführt werden.

Viehwirtschaft Mit der Abschaffung der Exportsubventionen für Nutz- und Zuchtvieh und der Un-

terstützung der Schafwollverwertung wird die Marktausrichtung der Produktion weiter verbessert und der Vollzug der Marktstützungsmassnahmen gestrafft.

Zur Preisstabilisierung bei temporären Angebots- und Nachfrageschwankungen sind Marktentlastungsmassnahmen auf dem Fleisch- und Eiermarkt weiterhin nötig. Weil die zur Verfügung stehenden Mittel gering sind, werden die Massnahmen nur für kleine Mengen und kurze Zeitperioden ergriffen. Strukturelle Überschüsse infolge von Entlastungsmassnahmen können daher nicht entstehen.

Ackerbau Die im internationalen Vergleich hohen Getreidepreise beeinträchtigen die Wett-

bewerbsfähigkeit der Fleischproduktion. Mit einer Schwellenpreissenkung für Futtergetreide können die Futterkosten reduziert werden. Dies ermöglicht, die Marktstützung für die anderen Ackerkulturen zu reduzieren.

Die Vorteile einer moderaten staatlichen Intervention zu Gunsten sensibler Ackerkulturen zeigen sich im Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, einer vielfältigen Kulturlandschaft und in der Gewährleistung bodenbiologisch günstiger Fruchtfolgen zugunsten einer integrierten Produktion.

Obst- und Gemü- Aufgrund der Tatsache, dass Obstsaftkonzentrat im Ausland meist nur unter dem sebau Einstandspreis der Rohstoffe abgesetzt werden kann, sollen die Exportsubventi-

onen für Obst- und Obstsaftkonzentrat abgeschafft werden.

Um die Anpassung auf die Erfordernisse des Marktes zu erleichtern werden noch bis 2011 Umstellungsbeiträge gewährt.

Weinwirtschaft Die neue vorgeschlagene Unterteilung der Weine in AOC, Landwein und Tafel-

wein und die Zusammenfügung der Kontrollen bringen sowohl für den Produzenten (Wahlfreiheit, weniger Kontrollen) als auch für die Konsumenten (bessere Leserlichkeit, Klarheit im Angebot) Vereinfachungen. Die Einwirkung des Bundes bei der Klassierung der Weine ist auch völkerrechtlich (Agrarabkommen mit der EU) begründet.

Um die Anpassung auf die Erfordernisse des Marktes zu erleichtern werden noch bis 2011 Umstellungsbeiträge gewährt.

Direktzahlungen Die Anpassungen bei den Direktzahlungen sind nötig, damit die Landwirtschaft

die gemeinwirtschaftlichen Leistungen weiterhin erbringt. Mit der Förderung der nachhaltigen Ressourcennutzung lässt sich eine weitere Verbesserung der Ressourceneffizienz erreichen. Das vorhandene Potenzial zur Vereinfachung und Straffung des Vollzugs soll zudem konsequent genützt werden.

Mit den Direktzahlungen ergänzt der Bund weiterhin das bäuerliche Einkommen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und fördert umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen. Dies liegt im öffentlichen Interesse, weil es für diese Leistungen keinen Markt gibt und sie ohne Intervention nicht in ausreichender Menge angeboten würden.