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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Regulierungsfolgeabschätzung
Milchwirtschaft Die Aufhebung der Milchkontingentierung im Jahr 2009 wird nicht zu einer unkon-
trollierten Mengenausdehnung führen. Die von der Reduktion der Markstützung bedingten Preissignale vermindern die Produktionsanreize. Ohne Beihilfen für die industrielle Verwendung von Butter ist eine gewisse Verlagerung von Butter auf pflanzliche Fette nicht ausgeschlossen.
Der Abbau der Milchpreisstützung wird zusammen mit dem Wegfall der Milchkontingentierung eine Senkung des Preisniveaus auf rund 50 Rappen pro Kilogramm Molkereimilch bewirken. Der Milchproduzent verliert damit wichtige Teile seines bisherigen Milcherlöses. Diese Erlöseinbussen werden durch die Umlagerung von Stützungsmitteln in einen RGVE-Beitrag für Milchkühe zu einem grossen Teil ausgeglichen.
Viehwirtschaft Weil die Exportbeiträge für Zucht- und Nutzvieh erst ab 2010 aufgehoben wer-
den, haben die Produzenten genügend Anpassungszeit, um die Qualitätsstrategie für den Viehexport zu verstärken. Als flankierende Massnahme wird der Bund weiterhin wichtige züchterische Anstrengungen der Zuchtorganisationen und der Züchter finanziell fördern. Die Preise von Zucht- und Nutzvieh dürften im Zuge der Abschaffung der Beiträge kaum unter Druck geraten. Die Abschaffung der Unterstützung der Schafwollverwertung wird kaum Auswirkungen auf die Schafhaltung haben.
Ackerbau Trotz den absehbaren Einkommenseinbussen dürfte die offene Ackerfläche in
etwa auf dem aktuellen Stand verbleiben. Flächenverschiebungen von Kulturen mit tendenziellen Überschüssen (Brotgetreide, Kartoffeln) oder sehr hohem Stützungsbedarf (Maissaatgut, Soja) hin zu Futtergetreide sind zu erwarten.
Aufgrund der Schwellenpreissenkung und der Reduktion der Marktstützung werden sämtliche Markterlöse sinken. Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags für die offene Ackerfläche kann der Erlösrückgang teilweise aufgefangen werden.
Obst- und Gemü- Angesichts der Abschaffung der Exportsubventionen wird sich der Obstabsatz sebau auf einem Mengenniveau einpendeln, das eine Obstverwertung mit einer Wert-
schöpfung ermöglicht. Beim Mostobst wird sich das gegenwärtige Tempo des Produktionsabbaus beschleunigen. Die Verringerung der Kulturflächen und der Hochstamm-Obstgärten wird in erster Linie von den Mostereien entfernte Regionen und Obstgärten tangieren, welche die Mindestanforderungen der Öko-Qualitätsverordnung nicht erfüllen (Auswirkung der Qualitätsprämie).
Weinwirtschaft Die neuen Weinkategorien bringen mehr Freiheit in der Produktion. Der Produ-
zent kann, nach Absprache mit seinem Abnehmer, markgerechter produzieren. Die nachträglichen Deklassierungen und die damit verbundenen Verluste für die Produzenten sollten deshalb abnehmen.
Direktzahlungen Die durch den Abbau der Marktstützung verursachten Erlöseinbussen werden mit
der Umlagerung der finanziellen Mittel in Direktzahlungen teilweise ausgeglichen. Dank der Erhöhung des Zusatzbeitrages auf die offene Ackerfläche wird die relative Attraktivität gegenüber der Grünlandnutzung nicht wesentlich gesenkt. Das Verhältnis zwischen Grünlandfläche und offener Ackerfläche wird sich deshalb kaum verschieben.
Die Stützung verschiebt sich durch die Umlagerung und insbesondere durch die Erhöhung der TEP-Beiträge leicht vom Tal- ins Berggebiet. Der Druck zu Strukturanpassungen bleibt aber auch im Berggebiet bestehen.
Die geplanten Vereinfachungen beim ökologischen Leistungsnachweis bringen relevante Kosteneinsparungen für die Bewirtschaftenden, ohne das ökologische Niveau zu senken. Auch die Koordination der Kontrollen sowie die Vereinfachung der Datenerfassung und -kontrolle senken den administrativen Aufwand der Bewirtschaftenden.
Soziale Begleit- Die punktuelle Erweiterung der Massnahmen eröffnet jenen Bäuerinnen und massnahmen Bauern Perspektiven, die aus der Landwirtschaft aussteigen wollen.