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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf Vernehmlassung über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19982 wird wie folgt geändert:

Art. 12 Abs. 1 bis 3

1 Der Bund kann nationale, überregionale oder regionale, gemeinschaftliche Massnahmen der Produzenten, der Verarbeiter oder des Handels zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland mit Beiträgen unterstützen.

2 Es werden Beiträge von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten an die Kommunikationsmassnahmen sowie an die Marktforschung gewährt.

3 Der Bundesrat legt die Kriterien für die Verteilung der Mittel fest. Er fördert dabei besonders die Realisierung gesamtlandwirtschaftlich koordinierter Massnahmen.

4 Gewähren die Kantone für dieselben Massnahmen Beiträge, so werden diese von den anrechenbaren Kosten der Massnahmen abgezogen.

Art. 16bisVerteidigung der Ursprungsbezeichnungen und geografischen An-

gaben auf internationaler Ebene

1

Der Bund unterstützt Branchen- und Produzenten- oder Verarbeiterorganisationen bei der Verteidigung der schweizerischen Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben auf internationaler Ebene.

2 Er kann einen Teil der Verfahrenkosten übernehmen, die den schweizerischen Vertretungen im Ausland auf Gesuch von Branchen- oder Produzenten- oder Verarbeiterorganisationen zur Verteidigung von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben entstehen.

1BBl .......

2 SR 910.1