Projet
Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
Fedlex · Projet · Page 347 · DeutschFedlex · Projet · Deutsch
Bundesgesetz Entwurf Vernehmlassung über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19982 wird wie folgt geändert:
Art. 12 Abs. 1 bis 3
1 Der Bund kann nationale, überregionale oder regionale, gemeinschaftliche Massnahmen der Produzenten, der Verarbeiter oder des Handels zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland mit Beiträgen unterstützen.
2 Es werden Beiträge von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten an die Kommunikationsmassnahmen sowie an die Marktforschung gewährt.
3 Der Bundesrat legt die Kriterien für die Verteilung der Mittel fest. Er fördert dabei besonders die Realisierung gesamtlandwirtschaftlich koordinierter Massnahmen.
4 Gewähren die Kantone für dieselben Massnahmen Beiträge, so werden diese von den anrechenbaren Kosten der Massnahmen abgezogen.
Art. 16bisVerteidigung der Ursprungsbezeichnungen und geografischen An-
gaben auf internationaler Ebene
1
Der Bund unterstützt Branchen- und Produzenten- oder Verarbeiterorganisationen bei der Verteidigung der schweizerischen Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben auf internationaler Ebene.
2 Er kann einen Teil der Verfahrenkosten übernehmen, die den schweizerischen Vertretungen im Ausland auf Gesuch von Branchen- oder Produzenten- oder Verarbeiterorganisationen zur Verteidigung von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben entstehen.
1BBl .......