Vorlage

Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 65Fedlex · Vorlage

Zukünftige Rahmenbedingungen

Arten der Exportförderung (Exportkredite, Nahrungsmittelhilfe, Staatshandel) Abbauverpflichtungen zu unterstellen.

Die nicht handelsbezogenen Anliegen, die gewisse Aspekte der Multifunktionalität sowie der nachhaltigen Landwirtschaft betreffen und daher für die Schweiz wichtig sind, werden weiterhin ein heikler Verhandlungspunkt sein. Im Rahmenabkommen vom 1. August 2004 sind sie nur im Zusammenhang mit der „Green Box“ ausdrücklich erwähnt. Auch die für sensible Produkte vorgesehenen Ausnahmen beim Marktzutritt entsprechen diesen Anliegen. Dazu gehören beispielsweise der Umweltschutz, das Tierwohl, die Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Versorgungssicherheit. Die Beachtung strenger Normen, die dem Wunsch der Gesamtgesellschaft entsprechen, und die Abgeltung der damit verbundenen höheren Kosten bilden in diesen Bereichen wesentliche Elemente der Agrarpolitiken.

Der verbesserte Schutz geografischer Bezeichnungen ist als Zielsetzung einerseits im allgemeinen Teil des Rahmenabkommens im Zusammenhang mit Fragen des geistigen Eigentums erwähnt; andererseits wird er, mit Vorbehalten zahlreicher Länder, im Landwirtschaftsteil als Verhandlungsthema genannt.

1.3.1.2.2 Beurteilung des Rahmenabkommens und wirtschaftliche Auswirkungen für die Schweizer Landwirtschaft

Das BLW hat die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen des Rahmenabkommens untersucht. Die Analyse beruht auf dem mittleren Wert der landwirtschaftlichen Produktion der Jahre 2000 bis 2002, der 10,6 Milliarden Franken betrug. Gemäss den im Abkommen für die drei Pfeiler Marktzutritt, interne Stützung und Exportsubventionen skizzierten Optionen wurde die Entwicklung dieses Produktionswerts quantifiziert. Die Resultate haben zurzeit lediglich indikativen Charakter, da einige Präzisierungen und gewisse Zahlen im Rahmenabkommen fehlen. Nach dieser Analyse könnte die Schweizer Produktion infolge des Rahmenabkommens vom 1. August 2004 einen Wertverlust von 1,5 bis 2,5 Milliarden Franken erleiden.

Marktzutritt

Die hier vorgesehene Abbauformel entspricht in ihrem Grundsatz dem Vorschlag von Stuart Harbinson, damaliger Präsident des Agrarausschusses der WTO, aus dem Jahre 2003. Diese umfasste drei aufgrund der Zolläquivalente festgelegte Bänder: 0 bis 15 Prozent, 16 bis 90 Prozent und höher als 90 Prozent, mit durchschnittlichen Senkungsraten von 40, 50 bzw. 60 Prozent. Da diese Formel im Rahmenabkommen vom 1. August 2004 in ihren Grundzügen übernommen wurde, stützt sich auch die Modellrechnung darauf. Die Anzahl Bänder und die Abbauformeln innerhalb der Bänder sind aber noch Gegenstand von Verhandlungen.

Bei Anwendung dieser Harbinson-Formel würde der Wert der schweizerischen Landwirtschaftsproduktion gegenüber den Jahren 2000/02 um 1,5 Milliarden Franken sinken (von 10,6 auf 9,1 Mia, d.h. um 14%). Wenn man von einem Anteil sensibler Produkte von 10 Prozent ausgeht (nicht konsolidierte Zahl), beträgt der Verlust noch die Hälfte, nämlich 750 Millionen Franken. Eine Ausdehnung der Zollkontingente (ZK) um 20 Prozent der notifizierten Mengen als Ausgleich für die sensiblen Produkte würde den Produktionswert um 380 Millionen schmälern. Die Verlustreduktion aufgrund der Ausnahme von sensiblen Produkte halbiert sich somit. Einer Erhöhung um 33 Prozent entspricht ein Wertverlust von 775 Millionen. In diesem