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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Allgemeiner Teil
Fall würde die Ausnahme von sensiblen Produkten keine Vorteile mehr bringen. Die weniger wahrscheinliche, aber dennoch nicht auszuschliessende Möglichkeit einer Zollplafonierung („Capping“) würde den durch die Harbinson-Formel zu erwartenden Verlust um 200 bis 600 Millionen erhöhen (Capping auf 150% bzw. 100%).
Zusammenfassend lässt sich zu diesem Teil der Analyse sagen, dass beim Marktzutritt je nach gewählter Variante für die landwirtschaftliche Produktion ein Wertverlust zwischen 1 und 2 Milliarden resultieren kann. Die Anwendung einer Abbauformel des Typs Harbinson würde alle wichtigen Sektoren der Schweizer Landwirtschaft treffen, am stärksten aber die Bereiche rotes und weisses Fleisch, Ackerbau sowie Obst und Gemüse. Von der Erhöhung der Zollkontingente wären vor allem die Bereiche Schweine- und Rindfleisch betroffen.
Inlandstützung
Hier wird eine abgestufte Formel vorgeschlagen, bei der höhere Stützungsbeiträge stärker zu kürzen sind. Da beim heutigen Verhandlungsstand die Kürzungskoeffizienten noch nicht festgelegt sind, beruht die Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf einem Abbau von 50 bis 60 Prozent der globalen produktgebundenen Stützung und einer strikten Begrenzung der Ausgaben pro Erzeugnis („product specific capping“). Die Plafonierung der produktgebundenen Stützung und die Herabsetzung der Obergrenze bei einzelnen Produkten hätte eine starke Einschränkung des Handlungsspielraums in der Agrarpolitik zur Folge und könnte das Überleben gewisser Produktionszweige wie Zucker, Ölsaaten und Eiweisspflanzen in Frage stellen.
Ein solcher Abbau und eine zwingende Plafonierung pro Erzeugnis könnten den landwirtschaftlichen Produktionswert um weitere 200 bis 300 Millionen Franken sinken lassen, und zwar wegen des Verschwindens einzelner Produktionszweige und eines gewissen Extensivierungseffekts. Diese Einschätzung bezieht sich auf die Produktion; es sind aber auch Auswirkungen auf Verwertungsstufe zu erwarten (v.a. Zuckerfabriken, Ölwerke, Milchzentralen).
Exportsubventionen
Die Abschaffung der Exportsubventionen und anderer Instrumente, die den internationalen Handel beeinträchtigen, ist ein Hauptziel der laufenden Verhandlungen. Durch die Verpflichtungen der Uruguay-Runde, die Reform der Agrarpolitik und die gegenseitige Öffnung des Käsemarkts über das Agrarabkommen mit der EU ist die Höhe der Exportsubventionen schon deutlich zurückgegangen (heute ca. 200 Mio. Fr. gegenüber 430 Mio. Fr. im Jahre 1999 und 700 Mio. Fr. als Ausgangswert bei der Uruguay-Runde). Die völlige Aufhebung würde folgende Sektoren treffen: Milch (heute machen die subventionierten Exporte ca. 8% der Gesamtproduktion aus), Zuchtvieh (der Export erlaubt einen Ausgleich der saisonalen Schwankungen), Obst und Kartoffeln (Export von Fruchtsaftkonzentraten und Kartoffelprodukten) und insbesondere auch Verarbeitungserzeugnisse. Bei letzteren lassen sich dank verbilligter Rohstoffpreise („Schoggigesetz“) Landwirtschaftsprodukte durch die Exportindustrie verwerten; würde dieses Instrument abgeschafft, kämen von der Branche finanzierte Massnahmen und/oder der Veredlungsverkehr zum Tragen, wobei für Milch und Getreide Wertschöpfung und Marktanteile verloren gingen. Kurz- oder mittelfristig ist auch der Multiplikatoreffekt dieser Subventionen auf den Umsatz der Landwirtschaftsbetriebe und der Verarbeitungsunternehmen miteinzuberechnen. Ih-