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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Allgemeiner Teil

Exportbeiträge

Die Aufhebung der Exportsubventionen – unter Umständen bereits 2010 – könnte als Teil des gesamten Verhandlungspakets mit einer Finalisierung der noch offenen Punkte in den betreffenden Dossiers (Exportkredite, Staatshandel, Nahrungsmittelhilfe) schnell entschieden werden.

Nicht handelsbezogene Anliegen

Seit Juli 2004 wurden in den Beratungen zur Verbesserung des Schutzes geografischer Angaben (GUB/GGA) keine wesentlichen Fortschritte erzielt.

Nächste Etappen

¾ Fortlaufende Verhandlungen seit September 2005 mit wahrscheinlich einer

„Mini-Ministerkonferenz“ im Oktober in Genf.

¾ Die Ministerkonferenz vom 13. bis 18. Dezember 2005 in Hongkong, bei der

die Modalitäten für die Erstellung der Konzessionslisten genehmigt werden sollen.

¾ Finalisierung und Genehmigung dieser Listen, inklusive für Industrieprodukte

und Dienstleistungen (Ende 2006?).

¾ Ratifizierung der Abkommen aus der Doha-Runde (2007?).

Sobald das Schlussabkommen durch die Mitglieder ratifiziert ist, wird es sukzessive in jährlichen Etappen umgesetzt.

1.3.1.3 EU

Angesichts der geographischen Konzentration des Agrarhandels sind die vertraglichen Beziehungen zur EU und die zunehmende Integration in Europa für die Schweizer Landwirtschaft von grösster Bedeutung.

Bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik auch nach 2011 sind sämtliche Optionen der schweizerischen Integrationspolitik zu beachten, allein schon um zu verhindern, dass die Landwirtschaft unversehens in einer Sackgasse landet oder gar zum Integrationsopfer wird. Dazu gehören insbesondere die unter Ziff. 1.8 diskutierten Szenarien Agrarfreihandel und EU-Beitritt.

1.3.1.3.1 Bilaterales Agrarabkommen CH-EG

Marktöffnung und gegenseitige Anerkennung von Vorschriften und Normen

Am 1. Juni 2002 ist das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen) in Kraft getreten. Es strebt eine Verbesserung des gegenseitigen Marktzutritts für Agrarprodukte durch den Abbau von Zöllen und Exportsubventionen an und anerkennt die technischen Vorschriften in den Bereichen Pflanzenschutz, biologische Landwirtschaft und teilweise Veterinärmedizin sowie die Qualitätsnormen für Früchte und Gemüse usw. als