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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Allgemeiner Teil
sehenen schrittweisen Ausdehnung der Milchquoten zeichnet sich ein möglicher Druck auf die Marktpreise sämtlicher Milchprodukte und insbesondere des Käses ab, da 2007 die vollständige Liberalisierung des Käsehandels zwischen der Schweiz und der EU erfolgt. Die in der Schweiz für 2009 beschlossene Aufhebung der Milchkontingentierung wird den Milchmarkt flexibilisieren, um diese komparativen Nachteile zu mildern.
1.3.1.4 Freihandelsabkommen mit Drittstaaten
Über Freihandelsabkommen mit Drittstaaten (ausserhalb EU) verhandelt die Schweiz zusammen mit ihren EFTA-Partnern Island, Norwegen und Liechtenstein. Die Abkommen sind insbesondere für die Schweizer Industrie (Chemie, Maschinen und Uhren) sowie den Schweizer Dienstleistungssektor (Banken, Versicherungen) sehr wichtig. Ohne diese Abkommen würden schweizerische Exporte in Länder diskriminiert, mit welchen beispielsweise die EU oder andere Länder Freihandelsabkommen abgeschlossen und damit präferenziellen Marktzutritt erlangt haben.
Die Freihandelsabkommen werden WTO-rechtlich auf der Grundlage des Artikels XXIV GATT abgeschlossen und müssen deshalb alle Warenbereiche inkl. Landwirtschaft im Wesentlichen abdecken. Das Ziel dieser Verhandlungen ist es, in den Partnerstaaten einen ebenso guten Marktzutritt zu erlangen, wie diese Ländern gegenüber gewähren, deren Produzenten in direktem Konkurrenzverhältnis zur Schweizer Industrie stehen. In den Verhandlungen, heute vorwiegend mit Schwellen- oder Entwicklungsländern, muss die Schweiz Tarifkonzessionen (teilweise oder vollständige Zollreduktionen) anbieten. Da die Schweizer Industriezölle bereits sehr tief sind und die Interessen der Verhandlungspartner oft bei den Agrarexporten liegen, bestehen Konzessionsmöglichkeiten fast nur noch im Landwirtschaftsbereich. Bisher ist es gelungen, die Konzessionen auf ein für die Schweizer Landwirtschaft verträgliches Ausmass zu beschränken, d.h. sensible Branchen (Milch, Fleisch, Getreide, Wein usw.) konnten grösstenteils von Konzessionen ausgenommen werden. Dies könnte allerdings noch bedeutend schwieriger werden, wenn auch mit den weltgrössten Agrarexporteuren Freihandelsabkommen abgeschlossen werden sollten.
Die Schweiz hat zurzeit mit 14 Ländern ein Freihandelsabkommen abgeschlossen39. Mit den Ländern Kanada, Ägypten, SACU (Südafrikanische Zollunion Botsuana, Namibia, Lesotho, Südafrika und Swasiland), Südkorea und Thailand wird gegenwärtig verhandelt. Weitere Verhandlungen sind geplant mit Algerien, Japan, Golfkooperation, und Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Ausserdem finden Vorsondierungen statt für ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten als dem zweitgrössten Exportmarkt der Schweiz. Ein solches Abkommen wäre für die Schweizer Landwirtschaft mit erheblichen, zusätzlichen Ertragseinbussen verbunden.
39 Bulgarien, Chile, Kroatien, Israel, Jordanien, Libanon, Mazedonien, Mexiko, Marokko, Gaza und Westjordanland (PLO), Rumänien, Singapur, Tunesien und Türkei