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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Allgemeiner Teil
weltwirkungen über den ganzen Lebenszyklus eines Produkts abgebildet werden können. Die IPP ist eine internationale Basis für ein Label. Sie bietet der Landwirtschaft die Chance, sich mit nachweislich nachhaltig produzierten Lebensmitteln zu profilieren.
1.3.2.2 Biodiversität
Im Bereich Biodiversität sind für die Schweizer Landwirtschaft der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft und die Biodiversitätskonvention zentral.
Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft
Dieser Vertrag ist für die Schweiz am 20. Februar 2005 in Kraft getreten. Es handelt sich um einen politischen Erfolg für eine nachhaltige Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Aufgaben. Wesentliche Aspekte der Multifunktionalität der Landwirtschaft erhalten damit eine völkerrechtliche Anerkennung. Ziel des Vertrages ist die Sicherung der zukünftigen Verfügbarkeit der Vielfalt von pflanzengenetischen Ressourcen. Er regelt den Umgang mit pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und enthält Bestimmungen und Massnahmen zu deren Erhaltung und nachhaltigen Nutzung. Ein wichtiges Element für die internationale Forschungs- und Züchtungszusammenarbeit ist das multilaterale System für den erleichterten Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und für die Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung solchen Materials entstehen.
Der Vertrag fordert die Unterzeichnerstaaten dazu auf, die Vielfalt an Bewirtschaftungssystemen durch nachhaltige Agrarpolitiken weiterzuentwickeln und zu fördern. Forschungsarbeiten mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Agrobiodiversität und der Pflanzenzüchtung sind auszubauen. Zudem sollen die notwendigen Arbeiten zur Inventarisierung und langfristigen Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen an die Hand genommen werden. Der Vertrag wird in der Schweiz im Rahmen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung (vgl. Ziff. 1.2.2.2.1) und der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt.
Biodiversitätskonvention
Das multilaterale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) verfolgt drei Ziele: Erhaltung der biologischen Vielfalt; nachhaltige Nutzung ihrer Elemente; ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben. Während sich der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft auf die agronomisch wichtigen Aspekte konzentriert, befasst sich die Konvention mit der biologischen Vielfalt und der Aufteilung des Nutzens generell.
In der Biodiversitätskonvention wird die Agrobiodiversität mit folgenden vier Dimensionen charakterisiert:
¾ Genetische Ressourcen von Kulturpflanzen, Nutztieren, bewirtschafteten
„Wild“-Pflanzen und -Tieren sowie ihre freilebenden Verwandten