Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten
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Nummer (des Registers INFOSTAR) für geeigneter als die SVN. Dies weil die STAR-Nummer ab 2008 einsatzbereit sein wird (während die Verwendung der SVN für die nächste Volkszählung zeitlich nicht realistisch ist), breitere Bevölkerungskreise betrifft (so auch die erwerbslosen Ausländerinnen und Ausländer) und schliesslich, weil sie dem Register des Zivilstandswesens und damit einer beweiskräftigen, durch Art. 9 des Zivilgesetzbuches konsolidierten Datenquelle entstammt.
Da keine Frage zum Thema Personenidentifikationsnummer gestellt wurde, äussert LU die Hoffnung, dass die Kantone zur Frage der Verwendung der neuen Sozialversicherungsnummer noch konsultiert werden.
VD ist der Ansicht, dass die Projekte „Registerharmonisierung“ und „Einführung einer Personenidentifikationsnummer“, entgegen der vom BR vorgeschlagenen Lösung, gleichzeitig vorangetrieben und rechtzeitig für die nächste Volkszählung bereit sein müssen.
E2 Politische Parteien
FDP und EDU sehen in der Einführung der Sozialversicherungsnummer (SVN) ein erhöhtes Missbrauchspotenzial, das zu einer Verletzung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre führen könnte. Die FDP bemängelt im Hinblick auf die Botschaft zur Registerharmonisierung die unscharfe Trennung zwischen der Nutzung der SVN für statistische Zwecke sowie deren Nutzung für administrative Zwecke.
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) ist generell kritisch eingestellt gegenüber jeder Form von Identifikator, in dem sie eine potenzielle Gefährdung des Persönlichkeitsschutzes sieht.
E3 Städte, Gemeinden, kantonale Verbände
Die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP) begrüsst die Initiative des Bundes, die Register zu harmonisieren, und anerkennt die Notwendigkeit der Einführung eines Personenidentifikators.
Der Schweizerische Städteverband (SSV) hält die Einführung und Aktualisierung des EWID in den grossen Städten bis 2010 nicht für realisierbar.
Sofern ein klares und unmissverständliches Gesetz vorhanden ist, besteht für den Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen (VZIV) keine Veranlassung, sich Sorgen um den Persönlichkeitsschutz zu machen. Die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (KAZ) befürwortet die Verwendung der STAR-Nummer anstelle der SVN. Ihrer Meinung nach könnten auf diese Weise unnütze Diskussionen über die Finanzierung der Einführung der SVN in INFOSTAR vermieden werden.