Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten
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aufgebaut wurde. Die EPFL-ENAC und der ROR vertreten die Ansicht, dass Ausbaugrad, Zugänglichkeit und vor allem die räumliche Vergleichbarkeit von Registern in der Schweiz weit hinter zentralistischen Ländern zurückliegen und dass es deshalb verfrüht wäre, bereits 2010 eine registergestützte Erhebung durchzuführen. In der gegenwärtigen Situation und angesichts des vorhandenen zeitlichen Rückstands ist nur eine umfassende Strukturerhebung mittels Personen- und Haushaltfragebogen in Betracht zu ziehen. Die Volkszählung 2010 ist in den Dienst der Erneuerung und Harmonisierung der Einwohnerregister zu stellen, wie dies 2000 im Bereich der Gebäude und Wohnungen geschah. Für den ROR muss es das Ziel der Volkszählung 2010 sein, dasselbe Qualitätsniveau wie bei den letzten Erhebungen zu gewährleisten, was die Mitwirkung der Bevölkerung, der Kantone und der Gemeinden bedingt. Dies ist allein im Rahmen einer Erhebung mittels Fragebogen denkbar.
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erachtet es als unerlässlich, dass die Reliabilität der Registerinhalte überprüft wird, bevor die Vollerhebungen durch gezogene Registerdaten ersetzt werden. Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) verlangt, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bei der Vorbereitung der Volkszählung 2010 einzuhalten sind. Ihrer Ansicht nach soll die nächste Volkszählung als registergestützte Erhebung, aber ergänzt durch eine Vollerhebung der nicht in den Registern enthaltenen Daten durchgeführt werden.
Basel Economics (BAK) ist mit einer registergestützten Volkszählung grundsätzlich einverstanden, hält die Lösung für die Schweiz aber für verfrüht.
E. Zur Frage der Identifikatoren (EGID, EWID, SVN)
E1 Kantone
AG, BS, GE und JU erinnern daran, dass die Frage der Führung und Aktualisierung der Identifikatoren in den Registern immer noch nicht gelöst ist (insbesondere in den Städten) und dass es optimistisch sei zu denken, dies werde bis 2010 der Fall sein. Der Kanton VD hält es nicht für möglich, dass jeder Person bis zur nächsten Volkszählung ein zuverlässiger EWID (Wohnungsidentifikator) zugewiesen werden kann, selbst wenn die Erhebung ein paar Jahre verschoben werden sollte.
GE lehnt die Erstellung einer Verbindung zwischen Personen und Wohnungen mittels EWID aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ab. Dasselbe gilt für den universellen eidgenössischen Personenidentifikator (AR, GE). GE erachtet die Gesetzesbestimmungen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes als ungenügend.
Bezüglich der neuen Sozialversicherungsnummer (SVN) ist GE der Meinung, dass es angesichts der grossen Bedeutung dieser Nummer im vorgesehenen Modell sinnvoll wäre, die Volkszählung bis nach deren Einführung zu verschieben. BE, AG begrüssen die Absicht, in den Registern eine Identifikationsnummer zu verwenden. BE, AG, OW halten jedoch die STAR-