Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten
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Volkszählung erfassten Informationen ab, und es sind genau diese fehlenden Daten, die für ihre jeweiligen Bereiche von grossem Nutzen sind. Mit Stichprobenerhebungen werden sich diese Bedürfnisse nicht in gleichem Masse abdecken lassen.
H. Zur Frage der Stichprobenerhebungen
H1 Kantone
Die Kantone (BE, BS, FR, GE, GR, LU, UR, VD, VS) stellen fest, dass die Vernehmlassungsunterlagen kein Konzept bzw. keine explizite Dokumentation zur Strategie für die Stichprobenerhebungen enthalten, die es ihnen erlauben würden, Stellung zu nehmen. Sie sind aufgrund des vorhandenen Materials und ungeachtet des Arguments einer grösseren Aktualität der Daten der Ansicht, dass Stichprobenerhebungen keinesfalls ein Ersatz für eine Vollerhebung sein können. Eine solche Variante würde einen enormen Verlust an Informationen von grösster Wichtigkeit bedeuten (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG), insbesondere an Daten auf kleinräumiger Ebene, welche für die Erfüllung kantonaler und nationaler Aufgaben, die Forschung und die Privatwirtschaft unerlässlich sind.
ZH erinnert daran, dass eine Vollerhebung Aufschluss über die Struktur der Referenzgrundgesamtheit gibt, welche für das Ziehen der Stichproben sowie die Gewichtung und Hochrechnung der Resultate unerlässlich ist. Stichprobenerhebungen erlauben es, mittels detaillierter Fragebogen, welche nicht mehr der gesamten Bevölkerung unterbreitet werden könnten, vertiefte Erkenntnisse über einzelne Themen zu gewinnen, die einem raschen Wandel unterliegen (z.B. Erwerbsleben, wirtschaftliche Situation der Haushalte). Stichprobenerhebungen machen aber nur dort Sinn, wo sie ergänzend zu einer Vollerhebung, zur Vertiefung und Aktualisierung spezifischer Themen durchgeführt werden (LU).
Der Kanton ZH erwähnt ferner, dass bis heute keine Pflicht besteht, sich an Mikrozensen zu beteiligen. Die unterschiedliche Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung könnte zu Verzerrungen der Ergebnisse führen. Ausserdem geniessen die Ergebnisse aus Stichproben eine weniger hohe Glaubwürdigkeit als jene der Volkszählung (ZH).
LU steht dem Konzept einer Stichprobenerhebung für gewisse Bereiche der Volkszählungsinformationen nicht von vornherein ablehnend gegenüber. Um Vergleiche zwischen den Regionen und die Bildung funktionaler Raumeinheiten zu ermöglichen, müssten sich diese Erhebungen auf einheitliche Raumgliederungen beziehen, die zwingend detaillierter als die Stufe Kanton sein müssten (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NW, SG, SO, SZ, TG, UR, VD, ZH).
Der Grundsatz einer bedarfsabhängigen Verdichtung der Stichproben führt zu einer Ungleichbehandlung der Kantone, da lediglich die grössten unter ihnen automatisch repräsentative Ergebnisse erhielten (GE, GR, JU, LU, UR).