Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten
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erreichen sein wird, vor allem im Bereich des EWID, aber auch im Hinblick auf die Nachführung des GWR. Er vertritt die Ansicht, dass die Qualität der Registerdaten zu lückenhaft sein könnte und eine Vollerhebung die einzige Möglichkeit darstellt, um diese Daten zu bereinigen.
F6 Wissenschaftskreise
Die Schweizerische Organisation für Geo-Information (SOGI) steht der angestrebten Registerharmonisierung ebenfalls positiv gegenüber.
F7 Spontan Antwortende
Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (SNF) erachtet die Arbeiten des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Bundesamts für Statistik (BFS) zur Koordinierung und Harmonisierung der Register als sehr positiv, hält aber eine vollständige Umsetzung der Harmonisierung bis 2010 nicht für möglich. Sollte die Registerlösung dennoch beibehalten werden, würde der SNF eine Verschiebung der Volkszählung um 1 oder 2 Jahre einer Erhebung unter Einsatz unvollständiger Register vorziehen. In diesem Fall wünscht er sich ergänzend eine Vollerhebung der nicht in den Registern enthaltenen Merkmale.
G. Zur Frage der in den Registern enthaltenen Merkmale
G1 Kantone und interessierte Kreise
Die Kantone bestreiten, dass nahezu 50% der benötigten Daten aus den harmonisierten Registern gezogen werden können (BE, BS, GR, JU, LU, NE, SG, SO, VD). Unter den 22 Fragen des Personenfragebogens der VZ2000 können bloss 5 den Einwohnerregistern entnommen werden. Ausserdem ist es nicht zulässig, die Information über das Geschlecht oder den Zivilstand gleich zu gewichten wie jene über den Beruf, mit Tausenden von Ausprägungen. Sie (AG, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH) erinnern daran, dass so wichtige Daten wie insbesondere jene über die berufliche Mobilität, über die Landessprachen und die übrigen Sprachen, sowie über die Religionslandschaft nicht den Registern entnommen werden können.
Die Informationen aus den kommunalen Registern sind für die Gemeinden definitionsgemäss nicht von grossem Nutzen. Diese interessieren sich für die zusätzlichen, mittels Stichprobe zu erhebenden Daten. Sofern aber nicht eine Vollerhebung anstelle der Stichprobenerhebung durchgeführt wird, werden diese Daten auf kommunaler Ebene gerade nicht zur Verfügung stehen (FR).
Die Bemerkungen der in der zweiten Vernehmlassungsrunde konsultierten interessierten Kreise, welche sich für die Beibehaltung einer Vollerhebung (mindestens 2010) aussprachen, tendieren in die gleiche Richtung wie jene der Kantone. Die Register decken lediglich einen kleinen Teil der bisher von der