Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten

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D. Zum Grundsatz einer registergestützten Volkszählung

D1 Kantone

Der Wille des Bundes, die in den Registern bereits vorhandenen Informationen möglichst gut zu nutzen, wird begrüsst (AG, AI, BE, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, UR). Nach Meinung vieler Kantone (AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH) muss die Qualität der Register jedoch mittels einer Vollerhebung überprüft werden, wie dies in anderen Ländern geschieht. BE, NE, SO und TI befürchten, dass die zukünftige Verteilung der Nationalratssitze gestützt auf qualitativ nicht gesicherte Register und eine noch nicht erprobte Methode grosse Probleme aufwerfen könnte.

Für SG steht der Beschluss zur Durchführung einer Registerzählung im Widerspruch zur Botschaft des BR zur letzten Revision des Volkszählungsgesetzes, die festhielt (S. 9 der Botschaft): «In der Volkszählung 2010 sollte es jedoch möglich sein, Registerzählung mit Direktbefragung zu verbinden und nur noch diejenigen Merkmale mittels Fragebogen zu erheben, die nicht in den Registern vorhanden sind ». In die gleiche Richtung geht NE, das auf verschiedene parlamentarische Vorstösse im Anschluss an die Evaluation der Volkszählung 1990 verweist, welche festhielten, dass ein Verzicht auf eine Vollerhebung nicht möglich sei, stelle diese doch eine unentbehrliche Referenzbasis für Entscheide auf allen institutionellen Ebenen, sowie für Wirtschaft, Politik und Wissenschaft dar.

Eine ausschliesslich registergestützte Volkszählung, wie sie der BR vorschlägt, würde Daten liefern, über welche die Kantone und Gemeinden bereits verfügen (AG, BL, FR, GE, GL, JU, LU, OW, SZ). Eine solche Erhebungsform käme in erster Linie dem Bund zu Gute (FR, LU, NE, OW, SH, UR, VD) und ist deshalb auch durch den Bund zu finanzieren.

D2 Politische Parteien

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) vertritt die Ansicht, dass die Schweiz in Bezug auf die Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Registern weit hinter anderen, vor allem nordischen Ländern zurückliegt, die heute aufgrund eines breit ausgebauten und vor allem vernetzten Registersystems auf eine Direktbefragung der Bevölkerung verzichten können. Damit eine Registererhebung zusätzliche Vorteile bringt, müssen alle potenziellen statistischen Quellen analysiert werden (z.B. Steuerregister für Informationen über das Pendlerwesen).

D3 Städte, Gemeinden, kantonale Verbände

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV) begrüssen den Grundsatzentscheid, mittels einer Registererhebung die Volkszählung zu vereinfachen und den Aufwand für die Befragten zu verringern. Die dazu erforderliche Registerharmonisierung