Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten
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Referenzbasis für das Ziehen der Stichproben sowie die Gewichtung und Interpretation der Resultate (BS, GL, GR, LU, SZ, TG, ZG, ZH).
LU kann sich einen Methodenwechsel zwar durchaus vorstellen, aber nur längerfristig. Die grundlegenden Voraussetzungen für eine ausschliesslich registergestützte Volkszählung sind derzeit in der Schweiz nicht gegeben. Das vorgeschlagene Verfahren wird als zu wenig ausgereift und verfrüht beurteilt.
Mehrere Kantone (GL, LU, NW, SZ, VS) vertreten die Meinung, dass die Option des BR nachteilig ist für den Prozess der Registerharmonisierung (die Kantone sind nur bereit, sich für die Harmonisierung einzusetzen, wenn sie dafür im Rahmen der VZ qualitativ hoch stehende Daten auf räumlich detailliertem Niveau erhalten, wie sie die Variante 3 liefern würde) und für die schweizerische Statistik im Allgemeinen (GL, SZ, TG, UR, VD, VS).
B2 Politische Parteien
Die Freisinnig-demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei (SP), die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), die Liberale Partei der Schweiz (LPS) und die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) streichen alle die Bedeutung der Volkszählung als Planungs- und Analyseinstrument hervor. Laut diesen Parteien würde die vom BR gewählte Lösung nicht zu den gleichen Resultaten führen. Die vorgebrachten Argumente decken sich im Wesentlichen mit denjenigen der Kantone (fehlende Kombinierbarkeit der Variablen, Unterbruch der historischen Zeitreihen, usw.).
Nach Ansicht der SP trägt die Volkszählung zur Stabilität und Kohärenz des Landes bei und ist somit auch volkswirtschaftlich relevant. Sie befürwortet eine Vollerhebung im Jahr 2010, die gleichzeitig in den Dienst der Erneuerung und Harmonisierung der Register gestellt wird, wie dies 2000 im Bereich der Gebäude und Wohnungen der Fall war. Ihrer Meinung nach ist es für eine Prüfung von seriösen Alternativen zu spät. Dem stimmt die CVP zu, die bezweifelt, dass 2010 eine gesicherte Grundlage für die erfolgreiche Realisierung der Volkszählung nach der vorgeschlagenen neuen Methode vorhanden sein wird. Für die CVP muss die nächste Volkszählung die Erhebung der gleichen Informationen gewährleisten wie früher, aber mittels modernisierter Verfahren. Die EDU hält den Abschluss der Registerharmonisierung bis 2010 für kaum realistisch und möchte deshalb die Volkszählung wie bis anhin durchgeführt haben, unter Einhaltung des 10-jährigen Erhebungsintervalls.
Die FDP ist der Meinung, dass die allfällige Abschaffung der Volkszählung eines breit abgestützten politischen Entscheids bedarf. Die vom BR favorisierte Option muss gemeinsam mit den Kantonen diskutiert werden, wie dies auch in Artikel 3 des Volkszählungsgesetzes vorgesehen ist. Fürs Erste sind die beiden Varianten 3 und 4 (Register+Vollerhebung / Register+Stichprobenerhebungen) weiter zu verfolgen und den eidgenössischen Räten zum Entscheid vorzulegen. Es gilt alles zu unternehmen, damit kein Präjudiz für die eine oder andere Variante geschaffen wird.