Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten
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grossem gesellschaftlichem Nutzen vernichtet würden. Die Volkszählung 2010 soll so durchgeführt werden, dass die Vergleichbarkeit und Qualität gesichert sind. Dies scheint zum heutigen Zeitpunkt nur mit einer Vollerhebung möglich.
Für den Kaufmännischen Verband Schweiz (kvs) ist der Vorschlag des BR durch rein finanzielle Überlegungen motiviert. Er zeigt sich erstaunt über die Art, wie der BR seinen Entscheid gefällt hat – ohne Einbezug der Kantone als Direktbetroffene.
A5 Wissenschaftskreise
Die Schweizerische Studiengesellschaft für Raumordnung und Regionalpolitik (ROREP) missbilligt, dass der BR seinen Entscheid ohne Konsultation der Kantone getroffen hat, was im Widerspruch zum Volkszählungsgesetz steht.
B. Zur Wahl der Variante 4
B1 Kantone
Sämtliche Kantone lehnen die Variante 4 (Registerzählung + Stichprobenerhebungen jährlich bzw. alle zwei bis vier Jahre) ab. Die Kantone befürworten die Variante 3 (Registerzählung + Vollerhebung), die es ihrer Ansicht nach ermöglichen würde, die Qualität der Register zu kontrollieren und einen weit reichenden Informationsverlust zu verhindern. Sollte die Variante 3 nicht realisiert werden können, fordert VD die Anwendung der Variante 1 (Verzicht auf die Registerharmonisierung und Durchführung der VZ wie im Jahr 2000). Die kleinen und mittleren Kantone (z.B. JU oder SO) bemängeln bei der Variante 4 die Ungleichbehandlung der Kantone, da lediglich die grössten unter ihnen automatisch repräsentative Ergebnisse erhielten, während die kleinen und mittleren Kantone die Aufstockung der Stichproben selbst bezahlen müssten, um Informationen auf der gleichen räumlichen Stufe zu erhalten.
Der Kanton AI lehnt die Entscheide des BR ab, ohne sich für eine bestimmte Variante auszusprechen. Der Kanton OW hält die Wahl der Variante 4 vor allem wegen des damit verbundenen Informationsverlusts für problematisch. Er stellt sich damit gegen die Obwaldner Gemeinden, die dem Vorschlag des BR aus Kostengründen und wegen der Verringerung der Arbeitslast zustimmen.
Nach Ansicht der Kantone erfordert die eidgenössische Wirklichkeit eine Feinheit der Analyse, die nur eine umfassende und qualitativ hoch stehende Erhebung erbringen kann. Diese Aufgabe obliegt nicht den Kantonen, sondern bleibt eine grundlegende Aufgabe des Bundes (AI, BL, GE, GL, LU, SZ, TG, TI, VD). Die unterbreitete Lösung schlüge die Aufhebung der Volkszählung vor, um sie durch eine Statistik mit unbestimmter Periodizität zu ersetzen, die als eine leicht angereicherte Version einer jährlichen Bevölkerungsstatistik beurteilt wird (BL, GL, NE, NW, SH, SZ, TG, VD, VS, ZH). Mit der Abschaffung der Volkszählung entfällt zudem auch deren wichtige Funktion als