Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 60 Seiten

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1. Kapitel :

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge

Übersicht

Die Anforderungen an eine wirksame und effiziente Aufsicht der zweiten Säule haben seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge 1985 stark zugenommen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die immer komplexeren rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Krise auf den Anlagemärkten und die damit einhergehenden finanziellen Probleme vieler Vorsorgeeinrichtungen sind ein signifikantes Beispiel dafür. Vor diesem Hintergrund drängte sich eine kritische Standortbestimmung auf. Seit dem Jahr 2000 sind verschiedene Bereichsstudien durchgeführt worden, die insbesondere zum Schluss kamen, dass die Aufsicht in der 2. Säule verstärkt respektive optimiert werden müsse.

Der Bundesrat hat im Februar 2003 die Agenda «Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge» beschlossen. In diesem Rahmen setzte er eine Expertenkommission zur Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (Expertenkommission Optimierung, siehe Kap. 3) ein, welche im April 2004 einen Bericht ablieferte. Im August 2004 beschloss der Bundesrat die Einsetzung einer Folgekommission, welche bis Ende 2005 einen Vernehmlassungsbericht zur Verstärkung von Aufsicht und Oberaufsicht zu erarbeiten hatte

(Expertenkommission Strukturreform).

Die Expertenkommission Strukturreform empfiehlt in ihrem Bericht eine Verstärkung der Aufsicht und Oberaufsicht, eine Kantonalisierung der direkten Bundesaufsicht sowie eine Regionalisierung der direkten Kantonsaufsicht, wie sie in der Zentralschweiz seit 1. Januar 2006 besteht. Die kantonalen Aufsichtsbehörden müssen gemäss Expertenkommission klare Qualitätsanforderungen erfüllen, gleichzeitig wird die Haftung der Kantone für Schäden, die durch die Aufsichtsbehörden verursacht wurden, auf Stufe BVG geregelt. Die Oberaufsicht soll nach Auffassung der Expertenkommission Strukturreform nicht mehr durch den Bundesrat, sondern von einer Oberaufsichtskommission wahrgenommen, mit einem unabhängigen, aber administrativ dem BSV angegliederten Sekretariat. Die Oberaufsichtskommission soll gegenüber dem Bundesrat nicht weisungsgebunden und auch in finanzieller Hinsicht unabhängig sein. Sie hat die Aufgabe, die Systemstabilität sicher zu stellen, die Direktaufsicht zu koordinieren und Massnahmen zur Rechtssicherheit zu treffen. Im Sinne der Qualitätssicherung sollen künftig Experten für berufliche Vorsorge und Revisionsstellen für die Tätigkeit in der beruflichen Vorsorge zugelassen werden. Schliesslich hat die Oberaufsichtskommission auch für eine einheitliche Praxis der kantonalen Aufsichtsbehörden zu sorgen und damit mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Diesbezüglich stünde ihr ein allgemeines Weisungsrecht gegenüber den Aufsichtsbehörden zu.

Der Bundesrat hat den Expertenbericht Strukturreform zur Kenntnis genommen und begrüsst die vorgeschlagene Kantonalisierung beziehungsweise Regionalisierung der direkten Aufsicht der Pensionskassen. Dazu gehört auch die Bildung einer unabhängigen Oberaufsichtskommission mit einem unabhängigen, dem BSV administrativ angegliederten Sekretariat. Die Kommission stellt die Koordination zwischen Aufsicht und Oberaufsicht sicher und sorgt dafür, dass es zwischen den beiden Ebenen zu keinen Kompetenzkonflikten kommt.

Die Expertenkommission «Strukturreform» hat auch Vorschläge für eine "Entpolitisierung" der Systemparameter in der beruflichen Vorsorge unterbreitet, da ihrer Ansicht nach die Festsetzung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes der Selbstregulierung der Vorsorgeeinrichtungen überlassen werden sollte. Der Bundesrat war der Meinung, dass