Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 60 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Krise der Finanzmärkte und finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen
Als Folge des kontinuierlichen Absinkens der Zinsen der Bundesobligationen und der Krise der Anlagemärkte, beschloss der Bundesrat im Jahr 2002 eine Senkung der Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge. Die Ankündigung dieser Zinssenkung führte dazu, dass National- und Ständerat im September 2002 eine Sondersession durchführten. In diesem Rahmen erteilten sie dem Bundesrat mit insgesamt 42 parlamentarischen Vorstössen verschiedene Handlungs- und Prüfungsaufträge, unter anderem auch in Bezug auf die Aufsicht über die berufliche Vorsorge. Um diese parlamentarischen Aufträge systematisch zu bearbeiten, beschloss der Bundesrat am 29. Januar 2003 eine Agenda zur «Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge». In diesem Rahmen hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im August 2003 eine Expertenkommission Optimierung mit dem Auftrag eingesetzt, die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge inhaltlich und strukturell zu optimieren. Die entsprechenden Arbeiten wurden im April 2004 abgeschlossen und am 24. August 2004 nahm der Bundesrat von den Ergebnissen und Empfehlungen der vom EDI eingesetzten Expertenkommission Optimierung Kenntnis.
2001 und 2002 war die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen angespannt. Um den Vorsorgeeinrichtungen bei der Behebung der Unterdeckungen rechtlich klar abgestützte Instrumente zur Verfügung zu stellen, erliess der Bundesrat am 21. Mai 2003 in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsbehörde1 über die berufliche Vorsorge Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge2. Das entsprechende Bundesgesetz wurde von der Bundesversammlung am 18. Juni 2004 verabschiedet und trat auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
Seit 2002 hat sich die Lage der Vorsorgeeinrichtungen kontinuierlich verbessert.
Vorsorgeein- 31.12.04 31.12.04 31.12.04 31.12.03 31.12.03 31.12.03 31.12.02 31.12.02 richtungen in Unter- in % in Mio. in Unter- in % in Mio. in Unter- in % (VE) deckung deckung deckung Reg. ohne
Staatsgaran- 261 12.6 6’927 382 15.6 8’960 728 29.2
tie
Nicht reg. oh-
ne Staats- 40 3.0 111 55 3.0 73 115 6.1
garantie Total aller VE
ohne Staats-
garantie in 301 7’026 437 9’033843
Unterde-
ckung
843 registrierte und nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie wiesen Ende 2002 eine Unterdeckung auf. Ende 2003 waren es 437 und Ende 2004 noch 301 Einrichtungen dieser Gruppe. Von diesen 301 Vorsorgeeinrichtungen wiesen mehr als die Hälfte einen Deckungsgrad zwischen 95% und 99.9% auf, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass infolge des guten Börsenjahres 2005 sich auch die Zahl der in Unterdeckung befindlichen Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2005 weiter reduziert haben dürfte.
Obwohl die Vorsorgeeinrichtungen die Folgen der negativen Börsenjahre im Grossen und Ganzen gut bewältigt haben, besteht vor allem im Hinblick auf künftige Systemrisiken nach
1 Art. 64 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40.
2 BBl 2003 4314 ff.