Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/105: Verfassungsbestimmung Hooliganismus · 4 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
heitsrelevanten Grossanlässen) wird auch vom Kanton BS, vom schweizerischen datenschutzbeauftragten (privatim) und von der Fédération des Entreprises Romandes geteilt.
4.2 Vermehrte Berücksichtigung von Präventionselementen?
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer fanden, bei den Hooliganismus-Massnahmen sei das Augenmerk nicht nur auf die repressiven, sondern vermehrt auch auf die präventiven Massnahmen zu richten3; entsprechend sei die Formulierung der Verfassungsbestimmung anzupassen bzw. zu ergänzen. Gewisse Vernehmlassungsteilnehmer verlangen bzw. regen auch eine finanzielle Abgeltung der Kosten bzw. Unterstützung durch den Bund an4, wogegen namentlich der Kt. Bern und die SVP auch die privaten Veranstalter stärker in die Pflicht nehmen möchten.
5 Andere Bemerkungen
Nicht in direktem Konnex mit dem Entwurf der Verfassungsbestimmung, aber dennoch im Sachzusammenhang steht folgendes in der Vernehmlassung geäusserte Anliegen: Der Kt. SO, die SP sowie die schweizerischen Datenschutzbeauftragten möchten, dass die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen aus dem Bereich des Staatsschutzes, d.h. aus dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ausgegliedert und in einem anderen Erlass verankert werden, ähnlich wie dies die vorerwähnte parlamentarische Initiative Berset vorsieht. Die Massnahmen gegen Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen hätten direkt nichts mit dem im BWIS geregelten Staatsschutz zu tun und seien in ein anderes Gesetz zu überführen.
3 Namentlich die SP, der schweiz. Städteverband, der schweiz. Gemeindeverband, die Eidg. Komm. für Kinder- und Jugendfragen sowie die Fédération des Fan's Clubs Sportifs
4 Kt. VD, UR sowie SP