Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/105: Verfassungsbestimmung Hooliganismus · 4 Seiten

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Die Vernehmlassungsergebnisse in der Übersicht

1. Generelle Aufnahme

Das EJPD führte vom 21. Dezember 2006 bis 20. April 2007 eine Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien, Dachverbänden und anderen interessierten Kreisen durch. Insgesamt 74 Körperschaften und Organisationen wurden um Stellungnahme gebeten; 49 haben geantwortet. Die Vorlage fand in der Vernehmlassung insgesamt eine gute Aufnahme. Namentlich sprachen sich die Vernehmlassungsteilnehmer praktisch einhellig dafür aus, dass eine dauerhafte, tragfähige Rechtsgrundlage (Verfassungs- oder Konkordatslösung) für die erwähnten Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geschaffen werden solle.

Negativ zur ganzen Vorlage äusserten sich nur (zum Teil mit unterschiedlicher Begründung) die Christlich soziale Partei CSP, Referendum BWIS, Demokratische Jurist(inn)en der Schweiz, fanarbeit schweiz und grundrechte.ch. Die drei letztgenannten sind insbesondere der Ansicht, dass die Umsetzung und die Wirkung der im BWIS verankerten befristeten Massnahmen in den nächsten Jahren erst analysiert werden müssten, bevor eine Verfassungsänderung ins Auge gefasst werden könne.

Namentlich die Demokratischen Jurist(inn)en der Schweiz sowie fanarbeit schweiz waren der Ansicht, dass eine Regelung des "Einzelphänomens Hooliganismus" auf Verfassungsstufe nicht adäquat sei, weil nach den Zielsetzungen der kürzlich erfolgten Totalrevision der Bundesverfassung nur grundlegende Bestimmungen Verfassungsrang erhalten sollten und die Rechtsgrundlage für die BWIS-Hooliganismus-Massnahmen eindeutig nicht dazu zähle.

2. Bemerkungen zum geplanten Vorgehen

Unterschiedliche Meinungen gab es hingegen bei der Frage, ob diese Rechtsgrundlage in der Bundesverfassung oder mittels eines Konkordats zu schaffen sei.

Hier überwiegt insgesamt die Meinung, dass die Konkordatslösung – sofern sie rechtzeitig zustande komme – vorzuziehen sei. Für dieses Vorgehen sprachen sich fast alle Kantone aus (in teils unterschiedlicher Intensität und mit drei Ausnahmen: UR, VD und ZG, die eine Bundeslösung zu bevorzugen scheinen). Im Weiteren optierten auch die SVP, CVP, FDP, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die schweizerischen datenschutzbeauftragten (privatim), das Centre patronal und der Verband der schweizerischen Polizeibeamten grundsätzlich für den Konkordatsweg.

Für eine Bundeslösung ausgesprochen haben sich neben den bereits erwähnten Kantonen (UR, VD, ZG) die SP, der schweizerische Städteverband, der schweizerische Gemeindeverband, die schweizerische Konferenz der Strafverfolgungsbehörden, die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen, die Fédération des Entreprises Romandes, der Gewerkschaftsbund, die Swiss Football League, die Fédération des Fan’s Clubs Sportifs und der Verband schweizerischer Sicherheitsunternehmen.