Vorlage
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 59Fedlex · Vorlage
was sehr hohe Mindererträge nach sich ziehen würde. Diese Modelle sind noch optimierungsbedürftig, weshalb nur auf die Hauptergebnisse eingegangen wird.
4.2 Finanzielle Auswirkungen
Obwohl sehr wahrscheinlich noch ein gewisses Optimierungspotenzial vorliegen dürfte, zeigt sich bereits, dass bei drei der vier Modelle („Modifizierte Individualbesteuerung“, „Vollsplitting“, „Teilsplitting mit Wahlrecht“) mit Mindererträgen in der Grössenordnung eines Drittels des Ertrags der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen zu rechnen wäre. In absoluten Zahlen und bezogen auf den Sollertrag der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen der Steuerperiode 2008 summiert sich der Minderertrag dieser Modelle auf rund 3 Milliarden Franken. Wegen seiner etwas höheren Flexibilität wäre der Minderertrag des Modells „Neuer Doppeltarif“ hingegen etwa 400 Mio. tiefer.
Modell Mit Mehrbelastungen Ohne Mehrbelastungen
Individualbesteuerung 900 Mio. 3 Mrd.
mit teilweise pauschaler
Zuordnung
Vollsplitting 900 Mio. 3 Mrd.
Teilsplitting mit Wahl- 900 Mio. 3 Mrd.
recht für Ehepaare
Zusammenveranlagung 900 Mio. 2.6 Mrd.
mit Doppeltarif
Anhang 1: Belastungsrelationen zum Modell „Individualbesteuerung mit teilweise
pauschaler Zuordnung“ mit Mindereinnahmen von rund 900 Mio. Franken.
Anhang 2: Belastungsrelationen zum Modell „Vollsplitting“ mit Mindereinnahmen
von rund 900 Mio. Franken.
Anhang 3: Belastungsrelationen zum Modell „Teilsplitting mit Wahlrecht für
Ehepaare“ mit Minderein nahmen vo n rund 900 Mio. Franken.
Anhang 4: Belastungsrelationen zum Modell „Zusammenveranlagung mit
Doppeltarif“ mit Mindereinnahmen von rund 900 Mio. Franken.
Anhang 5: Fact Sheet zum Systementscheid allgemein.
Anhang 6: Fact-Sheet zur „Modifizierten Individualbesteuerung“.
Anhang 7: Fact-Sheet zum „Vollsplitting“.
Anhang 8: Fact-Sheet zum „Teilsplitting (Divisor 1,7) mit Wahlrecht für
Ehepaare“.
Anhang 9: Fact-Sheet zum „Neuen Doppeltarif“.