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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten

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was sehr hohe Mindererträge nach sich ziehen würde. Diese Modelle sind noch optimierungsbedürftig, weshalb nur auf die Hauptergebnisse eingegangen wird.

4.2 Finanzielle Auswirkungen

Obwohl sehr wahrscheinlich noch ein gewisses Optimierungspotenzial vorliegen dürfte, zeigt sich bereits, dass bei drei der vier Modelle („Modifizierte Individualbesteuerung“, „Vollsplitting“, „Teilsplitting mit Wahlrecht“) mit Mindererträgen in der Grössenordnung eines Drittels des Ertrags der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen zu rechnen wäre. In absoluten Zahlen und bezogen auf den Sollertrag der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen der Steuerperiode 2008 summiert sich der Minderertrag dieser Modelle auf rund 3 Milliarden Franken. Wegen seiner etwas höheren Flexibilität wäre der Minderertrag des Modells „Neuer Doppeltarif“ hingegen etwa 400 Mio. tiefer.

Modell Mit Mehrbelastungen Ohne Mehrbelastungen

Individualbesteuerung 900 Mio. 3 Mrd.

mit teilweise pauschaler

Zuordnung

Vollsplitting 900 Mio. 3 Mrd.

Teilsplitting mit Wahl- 900 Mio. 3 Mrd.

recht für Ehepaare

Zusammenveranlagung 900 Mio. 2.6 Mrd.

mit Doppeltarif

Anhang 1: Belastungsrelationen zum Modell „Individualbesteuerung mit teilweise

pauschaler Zuordnung“ mit Mindereinnahmen von rund 900 Mio. Franken.

Anhang 2: Belastungsrelationen zum Modell „Vollsplitting“ mit Mindereinnahmen

von rund 900 Mio. Franken.

Anhang 3: Belastungsrelationen zum Modell „Teilsplitting mit Wahlrecht für

Ehepaare“ mit Minderein nahmen vo n rund 900 Mio. Franken.

Anhang 4: Belastungsrelationen zum Modell „Zusammenveranlagung mit

Doppeltarif“ mit Mindereinnahmen von rund 900 Mio. Franken.

Anhang 5: Fact Sheet zum Systementscheid allgemein.

Anhang 6: Fact-Sheet zur „Modifizierten Individualbesteuerung“.

Anhang 7: Fact-Sheet zum „Vollsplitting“.

Anhang 8: Fact-Sheet zum „Teilsplitting (Divisor 1,7) mit Wahlrecht für

Ehepaare“.

Anhang 9: Fact-Sheet zum „Neuen Doppeltarif“.