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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten

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(1) Bei den Haushalten mit einem weit überdurchschnittlichen gemeinsamen

Einkommen reagiert das Arbeitsangebot im relevanten Bereich eher unelastisch, und der Impuls auf das Arbeitsangebot fällt, gemessen an den resultierenden Steuermindereinnahmen, bescheiden aus.

(2) Haushalte, bei denen das Einkommen zwischen den Partnern sehr gleichmässig

verteilt ist und bei denen beide Partner Vollzeit erwerbstätig sind, werden ihr Arbeitsangebot kaum ausweiten.

(3) Haushalte, bei denen das Einkommen zwischen den Partnern sehr gleichmässig

verteilt ist und bei denen das Arbeitsangebot zusammen unter dem Niveau von zwei Vollzeitäquivalenten liegt, reagieren auf die Steuerentlastung sehr elastisch, da beispielsweise zwei je zu 60% beschäftigte Partner über sehr viel Spielraum verfügen, ihren Beschäftigungsumfang zu erhöhen.

3.5.4 Auswirkungen eines neuen Doppeltarifs

Durch die Reduktion der Grenzsteuerbelastung von Zweitverdienern resultieren sowohl Effizienzgewinne (steuerliche Entlastung von Individuen mit hoher Arbeitsangebotselastizität) als auch positive Arbeitsmarkteffekte (insbesondere für Frauen). Diese positiven Effekte werden durch die steuerliche Mehrbelastung gewisser Kategorien von Steuerpflichtigen wieder abgeschwächt. Da jedoch bei den durch die Reform stärker belasteten Gruppen (Alleinstehende, Einv erdienerkonkubinatspaare sowie Zweiverdienerkonkubinatspaare mit hohen Einkommen) eher von unelastischen Arbeitsangeboten ausgegangen werden kann, sind w enig negative Auswirkungen auf das Arbeitsangebot durch die steuerliche Mehrb elastung zu er warten. Aus diesem Grund sind insgesamt von einer Anpassung des Doppeltarifs Effizienzgewinne und positive Arbeitsmarkteffekte zu erwarten.

Der Vorteil eines Doppeltarifs gegenüber Individualbesteuerung und Splitting (mit oder ohne Wahlrecht) liegt in seiner Flexibilität. In der Tat besteht nicht für alle Einkommenskategorien der gleiche Anpassungsbedarf, um den bundesgerichtlichen Anforderungen zu genügen. Insofern darf davon ausgegangen werden, dass bei einem gleich hohen Minderertrag wie bei der Individualbesteuerung und dem Splitting die Grenzsteuersätze so optimiert werden können, dass die Verzerrungen des Arbeitsangebots der Zweitverdiener dort eliminiert werden können, wo sie am grössten sind.

4 Modelle „ohne Mehrbelastungen“

4.1 Einleitung

Wie schon in Ziffer 2.2 kurz ausgeführt, wurde im Sinne einer ergänzenden Konkretisierung bereits untersucht, in welcher Grössenordnung der Minderertrag liegen würde, wenn jedes der vier Modelle nicht nur weitgehend den von Lehre und Rechtsprechung festgelegten korrekten Belastungsrelationen genügen müsste, sondern - im Gegensatz zu den bis dahin vorgestellten Grundmodellen - auch die zusätzliche Forderung erfüllen müsste, dass sich gegenüber dem geltenden Recht keine Mehrbelastungen ergeben dürfen. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass mit allen vier Modellen dies erreicht werden kann. Um allen diesen Anforderungen zu genügen, müssten jedoch vor allem die Tarife bedeutend flacher angelegt werden,