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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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kleiner ausfällt. Somit führt das Splittingverfahren gegenüber der Individualbesteuerung bei gleichen Steuersätzen zu Mindereinnahmen. Wenn diese durch Steuersatzerhöhungen oder anderweitige Steuern kompensiert werden müssen, entstehen neue Verzerrungen, welche Effizienzverluste und dadurch Wachstumseinbussen generieren.
Die Auswirkungen auf die Wohlfahrt der Betroffenen sind weniger eindeutig, weil sich zwei Argumente gegenüber stehen, von denen eines die Individualbesteuerung als überlegen erscheinen lässt, während das andere das Splitting bevorzugt: Für die Individualbesteuerung sprechen die niedrigeren Grenzsteuersätze für die Zweitverdiener. Das Splitting hat demgegenüber den Vorteil, dass es für beide Partner in der Haushaltsproduktion identische Schattenlöhne schafft und damit den Entscheid über den Arbeitseinsatz in der Haushaltsproduktion unverzerrt lässt. Welcher der beiden Effekte dominiert, hängt davon ab, in welchem Verhältnis die Grenzsteuersätze der Zweit- und Erstverdiener zueinander stehen. Der gesellschaftliche Wandel hat die Gewichte in jüngerer Zeit eher zugunsten der Individualbesteuerung verschoben. Für diese Gewichtsverschiebung stehen die Abnahme der Ausbildungs- und Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern, die Zunahme der Teilzeitarbeitsverhältnisse mit einem Teilzeitbelastungsgrad von 50- 90 Prozent, die gewachsene Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen, die als Substitute zur Haushaltsproduktion interpretiert werden können, sowie die fortschreitende Flexibilisierung des Schweizer Arbeitsmarktes, die eine elastischere Reaktion des Arbeitsangebotes erlaubt.
3.5.1.3 Familienpolitische Ziele
Der Entscheid der Eltern, Kinder in die Welt zu setzen, hat im Zusammenhang mit der Finanzierung (umlagefinanzierter) von Alterssicherungssystemen positive externe Effekte, da die Ertragsrate des Umlagesystems von der Zahl der Kinder und deren Produktivität als künftige Arbeitskräfte und Beitragszahler abhängt. Auf Grund dieser externen Effekte lassen sich kinderbezogene Massnahmen nicht nur - wie allgemein üblich - sozialpolitisch, sondern auch unter Effizienzgesichtspunkten
- also wachstumspolitisch - rechtfertigen. Der optimale Mix der zu verwendenden Politikinstrumente geht dabei weit über den Steuerbereich hinaus.
Sowohl die Individualbesteuerung als auch (in schwächerem Masse) das Splitting führen zu einem erhöhten Arbeitsangebot der Frauen. Verschiedene Studien87 haben gezeigt, dass in Ländern, die Alternativen zur häuslichen Kinderbetreuung fördern, eine Individualbesteuerung sowohl zu einem grösseren weiblichen Arbeitsangebot als auch zu einer höheren Kinderzahl führt als ein Splittingsystem.
3.5.2 Auswirkungen der Korrektive
Die aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendigen Korrektive relativieren die arbeitsmarktpolitischen Vorteile einer reinen Individualbesteuerung. Bei einer
87 Vgl. z.B. GALOR, O., WEIL, D.N.: The Gender Gap, Fertility and Growth, American Economic Review 86, 1996, S. 374-387; APPS, P., REES, R.: Individual versus Joint Taxation in Models with Household Production, Journal of Political Economy 107, 1999, S. 393-403; APPS, P., REES, R.: Fertility, Female Labour Supply and Public Policy, Institute for the Study of Labour (IZA) Bonn, Discussion Paper 409, 2001.