Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/12: Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch für die Jahre 2007 bis 2010 · 4 Seiten

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1. Einleitung

Seit Ende Dezember 2005 ist das fünfsprachige Schweizer Portal www.ch.ch mit einem erweiterten Angebot für Privatpersonen, Unternehmen und Behörden online. Damit hat die Schweiz erstmals einen offiziellen Auftritt, der insbesondere dank der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen möglich wurde. Diese Zusammenarbeit soll fortgesetzt und mit einer neuen Vereinbarung besiegelt werden, da die geltende „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Informationsportals www.ch.ch von 2005 bis 2006“ vom 6. Oktober 2004 Ende Jahr abläuft.

Der Bundesrat sprach sich am 18. Januar 2006 klar für die Weiterführung von www.ch.ch aus und ermächtigte die Bundeskanzlei, mit den Kantonen eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Betrieb des Schweizer Portals für eine Mindestdauer von vier Jahren abzuschliessen. Daraufhin erarbeitete die Bundeskanzlei einen Entwurf und führte vom 7. April bis am 15. Juli 2006 bei den Kantonen eine Anhörung durch.

Bis am 30. August 2006 reichten alle 26 Kantone und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) ihre Stellungnahme ein.

Die Vernehmlassungsteilnehmer werden im Bericht jeweils in verkürzter Form (Kantonskennzeichen) genannt. Die Reihenfolge der Zitate in den verschiedenen Zusammenstellungen, mit denen ein Überblick über die analysierten Stellungnahmen geboten wird, entspricht weder einer Wertung noch einem Werturteil.

2. Übersicht über die Ergebnisse

Alle 26 Kantone sind mit dem gemäss Verteilschlüssel errechneten Kostenanteil für den Betrieb von ch.ch als Obergrenze einverstanden und bereit, das Schweizer Portal ch.ch im nächsten Jahr

finanziell zu unterstützen. 25 Kantone (ohne AI) sind zudem bereit, die Vereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt zu unterzeichnen.

Der Kanton Appenzell-Innerhoden will vorerst die weitere Entwicklung abwarten und die Situation im nächsten Jahr neu beurteilen. Die Standeskommission sieht zumindest im jetzigen Zeitpunkt keinen entsprechenden Nutzen für den Kanton, der die Unterzeichnung der Vereinbarung rechtfertigen würde.

2.1 Begründet wird die Zustimmung zur Vereinbarung allgemein mit

• der positiven Entwicklung in den letzten anderthalb Jahren,

• dem signifikanten Wandel des Produktes und der verbesserten Qualität des Portals,

• der Kostensenkung und damit dem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis,

• dem einheitlichen, themenorientierten Zugang in fünf Sprachen

• der breiten Unterstützung, die ch.ch inzwischen wieder geniesse,

• der Einbindung in die E-Government-Strategie Schweiz, die klare Leitplanken setze,

• der Notwendigkeit, dass die Schweiz über ein Portal verfüge, dass den elektronischen Zugriff auf das gesamte Dienstleistungsangebot von Bund, Kantonen und Gemeinden ermögliche, um ihre Ziele im Bereich Informationsgesellschaft und E-Government zu erreichen und international den Anschluss nicht zu verlieren.