Vorlage
Vernehmlassung 2006/122: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX) · 2 Seiten
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a. den Beitrag der Schweiz an den Haushalt der Agentur im Rahmen des
Prozentsatzes nach Artikel 11 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens vom 26. Oktober 20045;
b. die Stimmrechte der Schweiz.
Art. 3
Das Zollgesetz vom 18. März 20056 wird wie folgt geändert:
Art. 92 Sachüberschrift und Abs. 3 (neu)
Internationale Massnahmen
3Im Rahmen internationaler Massnahmen kann die Zollverwaltung ausländischen Staaten auch Material zur Überwachung der Zollgrenze zur Verfügung stellen.
Art. 4
1Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach den Artikeln 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 und 141a Absatz 2 der Bundesverfassung.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten des in Artikel 3 aufgeführten Bundesgesetzes.
5 Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SAA; SR …; AS …; BBl 2004 6447)
6 SR …; AS … (BBl 2005 2285)