Vorlage

Vernehmlassung 2006/122: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX) · 2 Seiten

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a. den Beitrag der Schweiz an den Haushalt der Agentur im Rahmen des

Prozentsatzes nach Artikel 11 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens vom 26. Oktober 20045;

b. die Stimmrechte der Schweiz.

Art. 3

Das Zollgesetz vom 18. März 20056 wird wie folgt geändert:

Art. 92 Sachüberschrift und Abs. 3 (neu)

Internationale Massnahmen

3Im Rahmen internationaler Massnahmen kann die Zollverwaltung ausländischen Staaten auch Material zur Überwachung der Zollgrenze zur Verfügung stellen.

Art. 4

1Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach den Artikeln 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 und 141a Absatz 2 der Bundesverfassung.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten des in Artikel 3 aufgeführten Bundesgesetzes.

5 Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SAA; SR …; AS …; BBl 2004 6447)

6 SR …; AS … (BBl 2005 2285)