Protokoll

Vernehmlassung 2006/123: Teilrevision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) / 1. Etappe; Spitalpräparate · 40 Seiten

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unterschiedliche Mengen für die Herstellung im Lohnauftrag für Spitalbedarf vorgesehen sind, sollten diese Mengen unter kantonaler Aufsicht auch für solche Offizinapotheken gelten. Sonst anerkenne ich als Unterschied zwischen Spital und Offizin lediglich die sprachlichen Fragen und

Patienteninformationsanliegen. In Bezug auf die Herstellung sehe ich keinen Unterschied.

Bangerter M.: Ich habe aus unserer Sicht zum Buchstabe a eigentlich nichts beizufügen. Ich möchte aber Herrn Montandon unterstützen und auch beliebt machen, dass man die Spitalapotheken ganz spezifisch in Buchstabe cbis und die Offizinapotheken und Drogerien usw. vorher regelt.

Cimini F.: Ich denke, dass die kleinen oder mittleren Pharmabetriebe doch einen grossen Beitrag zur Lösung dieses Problems der Versorgung leisten könnten. Sie können einfach nicht, weil ihnen die Hände gebunden sind. Man könnte zwei Sachen tun: Erstens könnte man in diesem Artikel die Worte "in deren Auftrag" streichen. Das wäre eine grosse Hilfe. Man sollte den Pharmabetrieben erlauben, aufgrund einer ärztlichen Verschreibung ein Medikament in kleinen Mengen zu produzieren, ohne unbedingt über eine Apotheke gehen zu müssen. Das hat nämlich immer grosse Schwierigkeiten bereitet und ist vielleicht sogar eine Ursache des Versorgungsproblems. Zweitens sollte man mindestens, wenn man die genannte Streichung nicht akzeptieren will, in den neuen Satz, den man hinzugefügt hat, auch dem Betrieb, der eben basierend auf einem Auftrag einer Apotheke ein Medikament Formula magistralis herstellt,

erlauben, dieses Medikament in kleinen Mengen herzustellen, diese kleine Menge bei sich

aufzubewahren und, wenn die Apotheke dasselbe Medikament nochmals will, es zu liefern, ohne es jedes Mal neu produzieren zu müssen. Damit könnte der Betrieb eine kleine Menge auf Vorrat herstellen. Ich meine eine kleine Menge und nicht eine superkleine Menge, weil dies wirtschaftlich dann keinen Sinn mehr macht. Wir müssen sehr oft Bestellungen ablehnen, weil es sich für uns nicht lohnt, so kleine

Mengen zu produzieren. Wäre es uns aber erlaubt, auf Vorrat zu produzieren, würden wir Bestellungen von Apotheken viel öfter annehmen können.

Montandon J.-B.: Concernant la proposition de Mme Christ de faire des groupes de médicaments, l'idée est bonne, mais je propose de ne pas le faire avant la fabrication, et d'avoir un groupe d'experts de référence pour pouvoir juger de l'utilité médicale d'un médicament qui serait fabriqué dans un hôpital.

Dans l'urgence, il faut laisser l'hôpital fabriquer le médicament. Ce que nous ne souhaitons pas dans les cantons, c'est q'un produit fabriqué de manière exceptionnelle mais qui paraît être tout de même assez exotique ne puisse devenir la règle: il faudrait pouvoir se référer à d'autres experts indépendants de cet hôpital pour pouvoir juger de l'utilité médicale d'un produit. Je soutiens cette proposition dans le sens d'un groupe d'experts de référence.

Martinelli E.: Wenn es so formuliert ist, kann ich mich den Ausführungen anschliessen. Ich möchte einfach nicht, dass wir vorher einen Antrag stellen müssen, weil wir sonst jegliche Flexibilität verlieren. Zum Votum von Herrn Cimini: Wenn der Passus "in deren Auftrag" gestrichen wird, haben wir keine Möglichkeit mehr, Lohnherstellungsverträge bei der Magistralrezeptur zu machen, und das kann auch nicht der Sinn der Sache sein. Es muss möglich sein, dass jemand, der nicht voll ausgerüstet ist, bei einem Kollegen, der voll ausgerüstet ist, eine Magistralrezeptur in seinem Auftrag herstellen lassen kann. Wenn die Worte "in deren Auftrag" gestrichen werden, fällt dies völlig weg, und dann werden die

Probleme eher grösser als kleiner. Das Anliegen von Herrn Cimini kann man anders lösen bei Buchstabe d.