Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/124: Änderung der Tierseuchenverordnung: Bovine-Virus-Diarrhoe und Blauzungenkrankheit · 4 Seiten
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TSV: Ergebnisbericht der Anhörung vom 28. November 2006
A. Allgemeines
Das EVD hat am 28. November eine Anhörung zur Änderung der Tierseuchenverordnung eröffnet, welche bis am 31. Januar 2007 gedauert hat.
Es sind insgesamt 59 Stellungnahmen eingegangen. Es haben alle 26 Kantone, 6 kantonale Veterinärämter, 20 landwirtschaftliche Organisationen, 3 Organisationen der Fleischwirtschaft respektive des Viehhandels und 4 tierärztliche Organisationen Eingaben eingebracht.
Das Programm zur Ausrottung der BVD und die Anpassungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit werden von einer grossen Mehrheit begrüsst. Die Aufhebung des Plangenehmigungsverfahren bei der Bewilligung für Besamungsstationen, Schlachtanlagen und Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte wird kontrovers beurteilt. Es wird vorgeschlagen das Plangenehmigungsverfahren auf bundesebene abzuschaffen und dafür auf kantonaler Ebene weiterzuführen.
B. Zu den einzelnen Themen der Revision
1. Bovine Virus-Diarrhöe
Das Programm zur Ausrottung der BVD wird von der Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst. Einzig ZH sieht die Notwendigkeit einer staatlichen Ausrottung der BVD nicht gegeben.
9 Kantone (ZH, SZ, SH, AR, AI, AG, TG, TI, VD), 1 kantonales Veterinäramt (KTVD) und 3 Organisationen (VSKTOS, SVV, BBV) sind gegen einen Start des BVD-Ausrottungsprogrammes im Herbst 2007 und verlangen eine Verschiebung um ein Jahr. 10 Kantone (UR, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SG, GR, GE), 5 kantonale Veterinärämter (KTUK, KTJU, KTBL, KTBE, KTFR) und 8 Organisationen (VSKT; SWIGEN, Identitas, SRP, SBV, AGRIDEA, GaSui, Sbeef) möchten am Starttermin nur dann festhalten, wenn garantiert werden kann, dass bis im Frühling 2007 alle offenen Fragen bezüglich Probenahme, Import / Export, Logistik, Finanzierung und Datenverkehr geklärt sind und die Information der betroffenen Kreise intensiviert wird.
NE sowie 5 bäuerliche Organisationen (SBVZ, BOVES, SKMV, SFVZ, SVAMH) verlangen, dass, wenn immer möglich, am Starttermin festgehalten wird.
Das vorgeschlagene Meldeverfahren von Besamungs- und Belegungsdaten wird als problematisch angesehen. Es wird daher gefordert, auf das dynamische Erheben der Deckdaten zu verzichten (LU, UR, SZ, OW, NW, KTUK) oder nur auf den Meldungen der Besamungs- und Zuchtorganisationen abzustützen (ZH, GL, AR, AI, GR, TG, NE, VSKTOS). Zudem soll diese Meldepflicht nur befristet für die Zeit der BVD-Ausrottung gelten (SO, BL, KTBL, ZH, GL, AR, AI, GR, TG, NE, TI, VSKTOS, SKMV, SBVZ, ASR, SFZV, SVAMH). Andererseits wünschen sich mehrere Produzenten-Organisationen, dass auch die Identifikationsnummer des Stieres aufgenommen wird, damit die Daten für weitere zukünftige Anwendungen gebraucht werden können (SBV, AGRIDEA, SVV, SRP, MIGROS, Sbeef).
Es wird auch gefordert, dass die Meldefrist für diese Daten verlängert wird (SWIGEN, Identitas, SBVZ, ASR, SFZV, SVW, SVAMH) und Sonderbestimmungen für den Natursprung erlassen werden (BS, SRP, AGRIDEA, Caprovis, Sbeef, BBV) respektive, dass definiert wird, wann ein Tier als trächtig gilt (ZH, GL, AR, AI, SG, GR, TG, VSKTOS).