Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/61: Änderung FMG: Anpassung der Verordnung der ComCom · 4 Seiten
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Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
22.02.2007
Anhörung zur Änderung der Verordnung der
ComCom betreffend das FMG
Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Allgemeines
Am 24. März 2006 haben die Eidgenössischen Räte die Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) verabschiedet. In Anwendung von Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die
betroffenen Kreise ausserhalb der Bundesverwaltung zum Änderungsentwurf ihrer Verordnung vom 17. November 1997 betreffend das FMG (SR 784.101.112) angehört. Die Anhörung der interessierten Kreise wurde am 28. Juni 2006 eröffnet und endete am 15. September 2006. Sie fand parallel zur Anhörung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Revision von vier Verordnungen des Bundesrates statt.
Die ComCom hat 11 Stellungnahmen erhalten (vgl. Anhang). Electrosuisse, der Gemeindeverband, die SIK und TSS haben mitgeteilt, keine besonderen Bemerkungen zu haben, während die SKS angegeben hat, nicht über die nötigen Kapazitäten für eine Stellungnahme zu verfügen. Der SGV schliesst sich den Kommentaren der Chambre Vaudoise des Arts et Métiers an.
2. Art. 1
Das Centre Patronal und der SGV begrüssen ausdrücklich die vorgeschlagene Änderung von Artikel 1. Die SRG befürwortet ebenfalls die Übertragung der Kompetenz an das BAKOM, die Funkkonzessionen zu erteilen, die ganz oder überwiegend für die Verbreitung von zugangsberechtigten Radio- und Fernsehprogrammen vorgesehen sind. Allerdings sollten ihrer Meinung nach alle
Konzessionen für die Verbreitung von Radio- und TV-Programmen ohne öffentliche Ausschreibung vom BAKOM erteilt werden.
3. Art. 13a
COLT schlägt vor, in Artikel 13a zu ergänzen, dass der marktbeherrschenden Anbieterin finanzielle Sanktionen auferlegt werden können, wenn sie die verlangten Informationen nicht fristgerecht liefert.