Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/69: Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) · 64 Seiten
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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
gen wird, ist gemessen an den von HIN postulierten Zielen nicht zielführend, son-
dern kontraproduktiv. Sie ist abzulehnen.
Im KVG Artikel 42a hat der Gesetzgeber explizit eine Benutzerschnittstelle vorge-
sehen. Es ist naheliegend, den Träger der Karte als Benutzer anzusehen. Der
Versicherte muss die Karte zwar für jeden OKP-Leistungsbezug vorweisen, doch
ist in der VVK für ihn nirgends ein Einsichtsrecht oder gar eine Benutzerschnittstel-
le vorgesehen. Somit entspricht die Vorlage unter dem Gesichtspunkt des Patient
Empowerment nicht dem Willen des Gesetzgebers.
Die Versichertenkarte schafft neue administrative Hürden, dies ist abzulehnen. Sie
wird die beabsichtigte Wirkung zur Innovation nicht erreichen, sondern massiv be-
hindern. Sie führt in eine Sackgasse, weil sie nicht evolutionär in eine Gesund-
heitskarte weiterentwickelt werden kann. Sie löst hohe Investitionen aus, welchen
kein Nutzen gegenübersteht. Aus den Fehlern im Ausland sollte gelernt werden:
Der Erfolg von eHealth basiert auf Prozess-Innovationen, nicht auf einer spezifi-
schen Karteninfrastruktur.
Medshare begrüsst jede Bestrebung zur Vereinheitlichung und Normierung des Medshare Datenaustauschs im Gesundheitswesen. Die Einführung der Versichertenkarte ist
ein wichtiger Schritt in dieser Richtung. Weitere Entwicklungen müssen und wer-
den jedoch noch folgen.
Im Bereich der administrativen Daten ist die Vorlage konsistent. Im Bereich der
Gesundheitskarte sind jedoch noch viele Fragen offen. Mit der Integration der Ge-
sundheitskarte in die Versichertenkarte könnte dem Fortschritt mehr Schaden als
Nutzen erwachsen. Die zukünftige Gesundheitskarte wird kein Datenspeicher sein,
sondern ein Instrument für die Zugangsauthentifizierung und –autorisierung zum
Patientendossier. Die Vorlage sollte deshalb nicht in dieser Form umgesetzt wer-
den.
Der vom BAG vorgeschlagene Vorschlag zum Aufbau einer Infrastruktur ist nicht Quix weiterzuverfolgen. Die Verordnung ist neu zu entwerfen.
Die vorliegende Versichertenkarte beschränkt sich leider auf die administrativen SGTM Aktivitäten im Versicherungsbereich und trägt somit nicht zur Optimierung der
zentralen Aufgaben unseres Gesundheitswesens bei. Die SGTM weist auf die Ge-
fahr hin, dass die vorgeschlagene Einführung der Versichertenkarte mehr Proble-
me als Lösungen auf dem Wege zu einer Gesundheitskarte generieren könnte
(politisch, ökonomisch und technisch).
Die SGTM unterstützt ausdrücklich die Stellungnahmen der economiesuisse und
des Vereins eCH.
Artikel 1: Grundsatz Article 1 : Principe
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Les discussions qui ont eu lieu à Genève dans le cadre politique, autour du réseau GE e-toile et de l'accès au dossier informatisé du patient, démontrent clairement que
cette protection des données constitue une interrogation majeure dans ce contexte
et qu'il appartient aux autorités de convaincre les assurés que le distributeur et le
repreneur de cartes représente toutes les qualités requises, tant sur le plan éthi-
que que sur celui de la déontologie. Cette activité pourrait être confiée à un orga-
nisme présentant toutes les qualités requises.
Es erscheint fraglich, warum die Versichertenkarte auch für Personen ausgestellt SO werden soll, welche die Karte tatsächlich gar nicht nutzen können, weil sie im in-