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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket
0 Einleitung
Am 22. Juni 2007 hat das Parlament die Vorlagen 1 und 7 der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) zu Ende beraten. Es handelt sich um die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz und den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008 bis 2011. Unter Vorbehalt des Referendums sollen diese Änderungen per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Die Vorlagen 2 bis 6 werden voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet. Diese Anpassungen betreffen das Boden- und Pachtrecht, das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz.
Den Kernelementen der Agrarpolitik 2011 hat das Parlament grundsätzlich zugestimmt. Die heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel werden reduziert. Die Exportsubventionen werden vollständig abgeschafft. Die freiwerdenden Mittel in produktunabhängige Direktzahlungen umgelagert. Zudem werden die Zölle für Getreide und Futtermittel gesenkt. Abweichend von der Botschaft des Bundesrates hat der Gesetzgeber insbesondere folgende Entscheide gefällt:
¾ Verkäsungszulage soll bis 2011 grundsätzlich 15 Rp./kg betragen, wobei die Mengenentwicklung
und die bewilligten Kredite zu berücksichtigen sind.
¾ Die Siloverzichtszulage soll nicht aufgehoben werden und ebenfalls bis 2011 auf dem bisherigen
Niveau von 3 Rp./kg belassen werden, wobei auch hier die Mengenentwicklung und die bewilligten Kredite zu berücksichtigen sind.
¾ Bei der Festlegung der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen wurden deshalb die Mittel für die
Jahre 2009 bis 2011 erhöht und gleichzeitig beschlossen, einen geringeren Betrag von der Marktstützung in die Direktzahlungen umzulagern:
Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2008 bis 2011 Botschaft BR Bundesbeschluss vom Differenz 5. Juni 2007 Strukturverbesserungen 719 7190
Produktion und Absatz 1'529 1'886357
Direktzahlungen 11'251 11'044 -207 Total 13'499 13'649150
Kernelemente der Agrarpolitik 2011, insbesondere der Abbau der produktgebundenen Stützung und die Umlagerung der entsprechenden Mittel in Direktzahlungen, werden wie geplant erst 2009 auf Verordnungsstufe umgesetzt. Aus diesem Grund werden die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011 auf zwei Verordnungspakete aufgeteilt. Das erste Paket enthält hauptsächlich Verordnungsänderungen per 1. Januar 2008. Ein zweites Paket soll im Laufe des Jahres 2008 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Erstes Verordnungspaket 2011
Das vorliegende erste Verordnungspaket 2011 enthält neben den Ausführungsbestimmungen zu den Gesetzesänderungen der Agrarpolitik 2011 auch Vorschläge, die aufgrund der Erfahrungen in der Praxis vorgenommen werden sollen.
Die Unterlagen umfassen Entwürfe der Änderungen in 23 Verordnungen des Bundesrates, 4 des EVD und eine des BLW. Ihre Einordnung in das Verordnungspaket richtet sich nach der Reihenfolge in der systematischen Sammlung des Bundesrechts. Aus der nachstehenden Liste der Verordnungen zur