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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Einleitung

Nr. Art der An- Verordnung Wichtigste Änderungen Seite passung SR-Nr.

5 Änderung Direktzahlungsverord- ¾ Reduktion allgemeiner Flächenbeitrag: Auf Grund be-63

nung schränkter finanzieller Mittel ist es nötig, den allge-910.13 meinen Flächenbeitrag am dem 1. Januar 2008 um 70

Franken auf 1080 Franken je ha zu senken.

¾ Beitragsabstufungen: Das eidg. Parlament hat die Weiterführung der Beitragsabstufungen beschlossen. Auf Grund der für die Jahre 2008 und 2009 gemäss Budget und Finanzplan verfügbaren Mittel werden die Abstufungssätze vorerst unverändert weitergeführt. Ab 2010 kann gemäss heutiger Einschätzung eine moderate Erhöhung der Grenzwerte in Betracht gezogen werden.

¾ Kontrollen, Kürzungen: Koordination der Direktzahlungskontrollen mit den anderen öffentlich-rechtlichen Kontrollen (siehe Kontrollkoordinationsverordnung), verbindliche Kürzungsvorgaben bei Verstössen und Mängeln

¾ ÖLN: Entlastung wenig intensiv geführter Betriebe von Suisse-Bilanz und Bodenanalysen, strengere Vorgaben für den Einsatz von Phosphor im Zuströmbereich von phosphorbelasteten Seen, Verbesserung des Schutzes der Gewässer vor Eintrag von Pflanzenschutzmitteln durch Verbreiterung des ungedüngten Grünflächenstreifens von 3 auf 6 Meter und obligatorische Frischwassertanks auf Pflanzenschutzgeräten

¾ Ökobeiträge: Möglichkeit für flexible Schnittzeitpunkte bei extensiven Wiesen, Ablösung der Rotationsbrachen durch „Säume“, Anforderungen an Dichte und Ertragsfähigkeit von Hochstamm-Feldobstbäume,

Senkung der Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen von der Talzone bis in die Bergzone II

¾ Ethobeiträge: Verlagerung der RAUS-Beiträge für Raufutterverzehrer zugunsten der BTS-Beiträge (siehe auch Ethobeitragsverordnung)

6 Total- Sömmerungsbeitragsve- ¾ Integration BLW-Verordnung über die Bewirtschaftung97

revision rordnung von Sömmerungsbetrieben und der Kürzungsrichtlinie

910.133 ¾ Erhöhung der Beiträge (Umlagerung Marktstützungs-

mittel)

¾ Anpassungen der Bestimmungen für gemolkene Tiere auf Kurzalpen und für die Neufestsetzung des Normalbesatzes

¾ Ergänzung der Anforderungen an die Schafweidesysteme und die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben (Dünger- und Futterzufuhr, Bekämpfung von Problempflanzen und Verhinderung von Verbuschung,

¾ Harmonisierung Kontrollvorgaben und Akkreditierung Kontrollstellen

7 Änderung Öko- ¾ Festlegung einer einheitlichen Finanzhilfe123

Qualitätsverordnung ¾ Abgeltung biologische Qualität von extensiv genutzten 910.14 Weiden, Waldweiden und Rebflächen mit hoher Ar-

tenvielfalt

¾ Erhöhung Beiträge für biologische Qualität der Hecken, Feld- und Ufergehölze und Hochstamm-

Feldobstbäumen in allen Zonen

¾ Erhöhung Beiträge für biologische Qualität und Vernetzung von der Tal- bis in die Bergzone II

¾ Konkretisierung Anforderungen an Vernetzung

8 Änderung Ackerbaubeitragsver- ¾ Anbaubeitrag für Hanf aufheben137

ordnung ¾ Anbaubeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung 910.17 einführen (teilweiser Preisausgleich)

¾ Kontrollen mit Direktzahlungen koordinieren

¾ Anerkennungsdauer für Pilot- und Demonstrationsanlagen befristen und Beiträge begrenzen