Vorlage
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Einleitung
Anhörung wird ersichtlich, ob es sich beim entsprechenden Verordnungsentwurf um einen neuen Erlass handelt, um eine Totalrevision oder um eine Änderung. Im Weiteren sind darin die wichtigsten materiellen Änderungen aufgeführt.
Falls das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft in der Herbstsession verabschiedet werden kann, soll es vorbehältlich eines Referendums ebenfalls am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Dadurch können die Erhöhung der Ansätze und die Aufhebung der Einkommensgrenze ebenfalls wie vorgesehen umgesetzt werden.
Zweites Verordnungspaket 2011
Kernelemente der Agrarpolitik 2011 werden erst im zweiten Verordnungspaket 2011 enthalten sein, das 2009 in Kraft tritt. Es sind dies die Senkung der Zollansätze für Brotgetreide und der Schwellenpreise für Futtermittel, die Festlegung der Ansätze für die Milchzulagen sowie für die Tier- und die Flächenbeiträge. Mit den Zahlungsrahmen wurden Eckwerte für die Festlegung dieser Beiträge vorgegeben.
Mit der Erhöhung des Zahlungsrahmens für Produktion und Absatz um 357 Millionen Franken sollen nach dem Willen des Parlaments die Marktstützungsbeiträge weniger stark reduziert werden. Davon sind für die Milchzulagen 320 Millionen Franken vorgesehen. Ab 2009 sind für die Verkäsungszulage 237 statt wie vorgesehen 160 und für die Zulage für die Fütterung ohne Silage weiterhin 30 Millionen Franken jährlich geplant. Bei einer Menge verkäster Milch von 1,5 Millionen Tonnen und silagefreier Milch von einer Million Tonnen betragen die Ansätze 15 bzw. 3 Rappen pro Kilogramm Milch. Wegen der Aufhebung der Milchkontingentierung und der Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU ist in den nächsten Jahren von einer höheren Käseproduktion auszugehen. Deshalb ist in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode mit tieferen Milchzulagen zu rechnen. Das Parlament hat sich zudem dafür ausgesprochen, die verbleibenden 37 Millionen Franken für die spezifischen Anbaubeiträge im Ackerbau (Ölsaaten, Körnerleguminosen, Faserpflanzen und Saatgut) einzusetzen. Diese Beiträge müssen demzufolge weniger stark gesenkt werden.
Für die Direktzahlungen stehen 207 Millionen Franken weniger zur Verfügung als der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die höhere Milchstützung hat zur Folge, dass ein neues Gleichgewicht insbesondere zwischen der Milch-, Fleisch- und pflanzlichen Produktion gefunden werden muss. Diese Balance soll gemäss dem Parlament unter anderem erreicht werden, in dem der Beitrag für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere weiterhin nach der Milch- und Fleischproduktion differenziert wird.
Die Ansätze der Tier- und Flächenbeiträge sind abhängig von den Tierzahlen und Flächen sowie der definitiv im jährlichen Budget eingestellten Bundesmittel. Um das jährliche Budget möglichst genau einhalten zu können, wird der Bundesrat diese Anpassungen erst im nächsten Jahr festlegen. Diesbezüglich wird das BLW gegen Ende 2007 die direktbetroffenen Kreise im Rahmen eines Produzentenforums konsultieren. Anschliessend wird das EVD voraussichtlich wiederum eine Anhörung zum zweiten Teil des Verordnungspaketes 2011 durchführen. Für 2008 gelten unter Vorbehalt der bewilligten Kredite weitgehend die gleichen Ansätze wie 2007.
Aufhebung von Verordnungen
Die folgenden Verordnungen sollen auf den 31.12.2007 aufgehoben werden.
Verordnung SR-Nummer
¾ BTS-Verordnung (Integration in Ethobeitragsverordnung) 910.132.4
¾ RAUS-Verordnung (Integration in Ethobeitragsverordnung) 910.132.5
¾ Verordnung über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben (Integra- 910.133.2 tion in den Anhang der Sömmerungsbeitragsverordnung)
¾ Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel (Integration in Agrareinfuhr- 916.112.211 verordnung, AEV)