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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Düngerbuch-Verordnung Anhörung

c) Düngersuspension: Zweiphasendünger, in dem die festen Teilchen in feinster Verteilung in der flüssigen Phase vorliegen;

d) Blattdünger: Dünger, der auf das Aufbringen auf die Blätter und die Aufnahme von Nährstoffen über die Blätter ausgelegt ist;

Art. 5 Gewichts- und Volumenangaben

Zusätzlich zu den in der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 vorgeschriebenen Angaben müssen auf allen Verpackungen oder daran angebrachten Etiketten, bei Loselieferungen auf den Begleitpapieren zur Lieferung, die folgenden Gewichts- oder Volumenangaben gemacht werden:

a. bei festen Düngern das Nettogewicht in Kilogramm; bei verpackten Düngern und Düngern in geschlossenen Behältnissen mit mehr als 100 kg können anstelle des Nettogewichts das Brutto- und das Taragewicht in Kilogramm angegeben werden,

b. bei Flüssigdüngern das Nettogewicht in Kilogramm; daneben kann das Volumen in Liter oder Kubikmeter angegeben sein,

c. bei gasförmigen Düngern das Nettogewicht in Kilogramm,

d. bei Hof- und Recyclingdüngern entweder das Nettogewicht oder Brutto- und Taragewicht in Kilogramm oder das Volumen in Liter oder Kubikmeter,

e. bei Torfmischdüngern das Volumen in Liter oder Kubikmeter.

Art. 6 Gehaltsangaben

1 Die Gehalte von Inhalts- und Zusatzstoffen sind in Gewichtsprozenten anzugeben. Angaben mit einer Dezimalstelle, bei Spurennährstoffen bis zu vier Dezimalstellen, sind zulässig. Für Flüssigdünger ist die Angabe des Gehalts in Gramm je Liter oder Kilogramm je Hektoliter zulässig. Soweit nichts anderes verlangt wird, beziehen sich die zugesicherten Gehalte auf die handelsübliche Ware und nicht auf die Trockensubstanz.

2 Die Gehalte an Nährstoffen in Dünger ist sowohl in Worten als auch in Symbolen gemäss folgender Tabelle und Reihenfolge anzugeben:

Stoffe Symbol

Stickstoff N

Phosphor P

Phosphat oder Phosphorpentoxid P2O5

Kalium K

Kali oder Kaliumoxid K2O

Calcium Ca

Calciumoxid CaO

Calciumcarbonat CaCO3

Magnesium Mg

Magnesiumoxid MgO