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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Entwurf des BLW vom 29. Juni 2007

Verordnung des EVD über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerbuch-Verordnung EVD, DüBV)

vom ...

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,

gestützt auf die Artikel 4 Absatz 1, 7 Absatz 3, 14 Absatz 3, 19 Absatz 2, 21a Absatz 3, 24 Absatz 5 und 32 der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 20011,

verordnet:

1. Abschnitt: Düngerliste und Anmeldepflicht

Art. 1 Düngerliste

Die nach Artikel 7 der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 zum Inverkehrbringen zugelassenen Düngertypen mit den entsprechenden Typenbezeichnungen und den typenspezifischen Anforderungen sind in Anhang 1 aufgeführt.

Art. 2 Ausnahmen von der Anmeldepflicht

Von der Anmeldepflicht nach Artikel 19 der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 befreit sind die mineralischen Dünger und Bodenverbesserungsmittel, die einem Düngertypen von Teil 1, 2 und 5 Ziffer 1 des Anhangs 1 entsprechen, sowie alle anderen Dünger, welche im Anhang 1 als «EG-Düngemittel» (in Spalte 2 mit einem Stern (*) versehen) bezeichnet sind.

2. Abschnitt: Allgemeine Anforderungen

Art. 3 Allgemeine Anforderungen

1 Zusätzlich und vorbehältlich den in Anhang 1 erwähnten Anforderungen haben die einzelnen Düngertypen folgende Anforderungen zu erfüllen:

1 SR 916.171

2007-....