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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Einleitung
Nr. Art der An- Verordnung Wichtigste Änderungen Seite passung SR-Nr.
9 Änderung Bio-Verordnung ¾ Auf einem nicht biologisch bewirtschafteten Betrieb147
910.18 können die Dauerkulturen gemäss Art. 22 LBV biolo-
gisch geführt werden.
¾ Schlachtanlagen werden von der Zertifizierungspflicht befreit.
¾ Der Inlandhandel mit Tieren der Rindergattung wird von der Zertifizierungspflicht befreit.
¾ Die Übergangsbestimmung zum 5 % Anteil an Nicht-Biofutter für Wiederkäuer wird um ein Jahr bis Ende 08 verlängert. Allerdings nur für Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung.
¾ Ersetzen von Importeinzelermächtigungen durch eine Liste mit anerkannten Zertifizierungsstellen, durch die eine erleichterte Einfuhr möglich sein wird (Nachvollzug EU).
10 Änderung Verordnung des EVD ¾ Anpassungen an die neue Importregelung der Bio-157
über die biologische Verordnung (SR 910.18)
Landwirtschaft 910.181
11 Änderung Landwirtschaftliche ¾ Aufhebung der Übergangszonen163
Zonen-Verordnung ¾ Einführung eines Eintretenskriteriums für die Abgren- 912.1 zung des Sömmerungsgebietes 12 Änderung Strukturverbesserungs- ¾ Anpassungen des Beitragsmodells infolge NFA167
verordnung ¾ Weitergehende Förderung grosser Betriebe und Be-913.1 triebsgemeinschaften
¾ Unterstützung gewerblicher Kleinbetriebe im Berggebiet
13 Änderung Verordnung über soziale ¾ Unbefristete Weiterführung der gezielten Umschul-199
Begleitmassnahmen in dung
der Landwirtschaft ¾ Erleichterung der Betriebsaufgabe durch Gewährung 914.11 von Darlehen und Verzicht auf rückwirkende Verzin-
sung
¾ Anpassung des Beteiligungsmodus Bund / Kantone bei der Betriebshilfe infolge NFA
14 Total- Landwirtschaftsbera- ¾ Aufhebung der Finanzhilfen an die kantonalen Bera-207
revision tungsverordnung tungsdienste infolge NFA
915.1 ¾ Finanzhilfen auf der Basis von Leistungsvereinbarun-
gen bei Beratungszentralen und Beratungsdiensten von Organisationen
¾ Unterstützung bei der Vorabklärung für gemeinschaftliche Projektinitiativen
15 Änderung Agrareinfuhrverordnung ¾ Stufenweise Senkung der Ausserkontingents-217
AEV zollansätze für Schnittblumen auf Kontingentszollan-916.01 satzhöhe über 10 Jahre. 1. Senkung um 30 % am %
1.1.2008
¾ Integration Pferdeeinfuhr-VO und Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel
¾ Anhang 1 - Aufhebung Bewilligungspflicht (GEB) für Regimes Tiere der Pferdegattung, Eier und Eiprodukte sowie Käse.
¾ Anhang 5 – Aufhebung der Mengenlimite für Käse und Quark
¾ Anhang 7 – Aufhebung und Anpassung einzelner Gebührensätze
16 Änderung Zuckerverordnung ¾ Abgeltungen für Verarbeitungsauftrag der Zuckerrü-253
916.114.11 benernten 2007 und 2008 regeln
17 Änderung Verordnung über die ¾ Erhöhung der versteigerten Zollkontingents Teilmenge 257 Ein- und Ausfuhr von für Schnittblumen und Zuteilung in zwei Tranchen Gemüse, Obst und Gar-
tenbauerzeugnissen
916.121.10