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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Einleitung

Nr. Art der An- Verordnung Wichtigste Änderungen Seite passung SR-Nr.

9 Änderung Bio-Verordnung ¾ Auf einem nicht biologisch bewirtschafteten Betrieb147

910.18 können die Dauerkulturen gemäss Art. 22 LBV biolo-

gisch geführt werden.

¾ Schlachtanlagen werden von der Zertifizierungspflicht befreit.

¾ Der Inlandhandel mit Tieren der Rindergattung wird von der Zertifizierungspflicht befreit.

¾ Die Übergangsbestimmung zum 5 % Anteil an Nicht-Biofutter für Wiederkäuer wird um ein Jahr bis Ende 08 verlängert. Allerdings nur für Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung.

¾ Ersetzen von Importeinzelermächtigungen durch eine Liste mit anerkannten Zertifizierungsstellen, durch die eine erleichterte Einfuhr möglich sein wird (Nachvollzug EU).

10 Änderung Verordnung des EVD ¾ Anpassungen an die neue Importregelung der Bio-157

über die biologische Verordnung (SR 910.18)

Landwirtschaft 910.181

11 Änderung Landwirtschaftliche ¾ Aufhebung der Übergangszonen163

Zonen-Verordnung ¾ Einführung eines Eintretenskriteriums für die Abgren- 912.1 zung des Sömmerungsgebietes 12 Änderung Strukturverbesserungs- ¾ Anpassungen des Beitragsmodells infolge NFA167

verordnung ¾ Weitergehende Förderung grosser Betriebe und Be-913.1 triebsgemeinschaften

¾ Unterstützung gewerblicher Kleinbetriebe im Berggebiet

13 Änderung Verordnung über soziale ¾ Unbefristete Weiterführung der gezielten Umschul-199

Begleitmassnahmen in dung

der Landwirtschaft ¾ Erleichterung der Betriebsaufgabe durch Gewährung 914.11 von Darlehen und Verzicht auf rückwirkende Verzin-

sung

¾ Anpassung des Beteiligungsmodus Bund / Kantone bei der Betriebshilfe infolge NFA

14 Total- Landwirtschaftsbera- ¾ Aufhebung der Finanzhilfen an die kantonalen Bera-207

revision tungsverordnung tungsdienste infolge NFA

915.1 ¾ Finanzhilfen auf der Basis von Leistungsvereinbarun-

gen bei Beratungszentralen und Beratungsdiensten von Organisationen

¾ Unterstützung bei der Vorabklärung für gemeinschaftliche Projektinitiativen

15 Änderung Agrareinfuhrverordnung ¾ Stufenweise Senkung der Ausserkontingents-217

AEV zollansätze für Schnittblumen auf Kontingentszollan-916.01 satzhöhe über 10 Jahre. 1. Senkung um 30 % am %

1.1.2008

¾ Integration Pferdeeinfuhr-VO und Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel

¾ Anhang 1 - Aufhebung Bewilligungspflicht (GEB) für Regimes Tiere der Pferdegattung, Eier und Eiprodukte sowie Käse.

¾ Anhang 5 – Aufhebung der Mengenlimite für Käse und Quark

¾ Anhang 7 – Aufhebung und Anpassung einzelner Gebührensätze

16 Änderung Zuckerverordnung ¾ Abgeltungen für Verarbeitungsauftrag der Zuckerrü-253

916.114.11 benernten 2007 und 2008 regeln

17 Änderung Verordnung über die ¾ Erhöhung der versteigerten Zollkontingents Teilmenge 257 Ein- und Ausfuhr von für Schnittblumen und Zuteilung in zwei Tranchen Gemüse, Obst und Gar-

tenbauerzeugnissen

916.121.10