Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 45 Seiten
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ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: F472-1857
Spitzenverbände der Wirtschaft und Industrie kritisieren die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Stoffwechselprodukte und Abfälle. Dies sei praxisfremd und könne zu absurden Regelungen sowie zu de facto Verboten führen. Eine Partei beantragt, bei der Überarbeitung hier darauf zu achten, eine Verschärfung auf das Notwendigste zu beschränken.
Verfahren
Von nahezu allen Kantonen und einer Umweltschutzorganisation wird zusätzlich eine einfache Meldepflicht für diejenigen Versuche mit pathogenen Organismen gefordert, die nicht bewilligungspflichtig sind. Einige Kantone möchten diese Meldepflicht auch auf gebietsfremde und invasive Organismen erweitern. Ausserdem möchten sie sichergestellt wissen, dass den Vollzugsbehörden das entsprechende Referenzmaterial bereitgestellt wird. Von Umweltfachverbänden wird gefordert, dass das Verbandsbeschwerderecht für Umweltschutzorganisationen auch für Freisetzungsversuche gelte, wobei dies auf Gesetzesebene verankert werden solle. Wirtschaftsverbänden fehlt es an klaren Verfahrenszügen, insbesondere Fristen für die Bewilligungsverfahren fürs Inverkehrbringen.
Sicherstellungspflicht
Mit überwiegender Mehrheit wird von den Anhörungsteilnehmern gefordert, die Sicherstellungspflicht flexibel gemäss dem vorhandenen Risiko festzulegen. Ein begrüsst die Ausdehnung der Sicherstellungspflicht auf das Inverkehrbringen.
Schützenswerte Gebiete
Die Erweiterung des Schutzes besonders empfindlicher und schützenswerter Lebensräume auf das Inverkehrbringen wird von linken Parteien, einigen Umweltschutzorganisationen und einigen Fachorganisationen begrüsst. Nach Auffassung der Natur- und Heimatschutzkommission sind BLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) vor jeglicher Gefährdung durch Organismen zu schützen, indem in oder nahe bei solchen Gebieten sämtliche Freisetzungen von GVO, PO, gebietsfremder oder invasiver Organismen verboten werden.
Umweltbeobachtung / Monitoring
Kantone, einige Umweltschutzorganisationen und einige Fachorganisationen begrüssen den Auftrag an den Bund, ein Monitoringsystem aufzubauen. Der Bund erhalte damit ein verbessertes Instrumentarium für die Überwachung und die nötige Handhabe, das Vorhandensein von Schadorganismen in der Umwelt rechtzeitig festzustellen. Dies wird als Voraussetzung für eine gezielte Bekämpfung von Schadorganismen gesehen. Für Gemeinden muss aus der Verordnung klar hervorgehen, dass das Monitoring Bundesaufgabe ist. Kosten, die Kantonen oder Gemeinden daraus entstehen, seien vom Bund zu übernehmen.
Kosten
Die Kantone sehen einen Mehraufwand an personellen und finanziellen Mitteln durch neue Aufgaben, insbesondere im Bereich der invasiven Organismen, auf sich zukommen und verlangen teilweise eine finanzielle Beteiligung des Bundes. Einige Kantone verlangen darüber hinaus eine Kostenerstattung für Aufgaben im Vollzug der Freisetzungsverordnung, z.B. für die Marktüberwachung, Erlass von Verfügungen etc. Auch seien Kosten, die im Rahmen von Bewilligungen und Überwachung von Freisetzungsversuchen entstehen, über den Bund voll der Gesuchstellerin anzulasten.
Für den Schweizerischen Bauernverband ist es absehbar, dass die Vorgaben zum Schutz der Produktion ohne GVO zu erhöhten Produktionskosten in der Landwirtschaft führen werden. Er fordert Massnahmen, die verhindern, dass diese den Bauern angelastet werden.
Gentechnisch veränderte Organismen
Die Anforderungen zum Umgang mit GVO werden in der Anhörung kontrovers beurteilt. Die Mehrzahl der Kantone, linke Parteien, Umweltorganisationen sowie ein Teil der weiteren
6/45 16.73/2003-00804/03/10/09/07/F472-1857