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Vernehmlassung 2006/97: Änderungen der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) betreffend Asbest · 2 Seiten
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Entwurf
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 19. Dezember 19831 über die Unfallverhütung wird wie folgt geändert:
Art. 38 Abs. 3
3 Arbeitskleider und PSA, an denen besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest haften, dürfen nur mit nach Hause genommen werden, wenn sie vorher sachgerecht gereinigt werden.
Art. 44 Sachüberschrift und Abs. 1
Gesundheitsgefährdende Stoffe
1 Werden gesundheitsgefährdende Stoffe hergestellt, verarbeitet, verwendet, konserviert, gehandhabt oder gelagert oder können Arbeitnehmer sonst Stoffen in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen ausgesetzt sein, so müssen die Schutzmassnahmen getroffen werden, die aufgrund der Eigenschaften dieser Stoffe notwendig sind.
II
Diese Änderung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
SR ....
1 SR 832.30
2007–......