Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/101: Revision des Lugano-Übereinkommens · 50 Seiten
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Begleitbericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Das geltende Übereinkommen von Lugano 16. September 19881 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom (LugÜ) ist für die Schweiz seit 1.1.1992 in Kraft. Vorliegend geht es um eine Revision des LugÜ.
Für die Entstehungsgeschichte des LugÜ, dessen wichtigsten Wesensmerkmale - die weitestgehend unverändert geblieben sind - und für die im Rahmen der vorliegenden Revision nicht betroffenen Bestimmungen kann auf die Ausführungen der Botschaft vom 21. Februar 19902 verwiesen werden. Zugleich sind die seitdem erfolgten Entwicklungen in der Rechtsprechung zu berücksichtigen. Diese werden, soweit sie keine von der Revision erfassten Bestimmungen betreffen, nachfolgend nicht besprochen.
Das LugÜ hat sich sowohl in der Schweiz als auch in den übrigen Vertragsstaaten anerkanntermassen bewährt. Eine Revision drängte sich gleichwohl aus verschiedenen Gründen auf: Der Gerichtsstand für vertragliche Streitigkeiten bereitet in der Praxis Schwierigkeiten aufgrund seiner Komplexität und fehlenden Berechenbarkeit. Fehlende Definitionen, etwa der die Rechtshängigkeit auslösenden Handlung oder des Sitzes der juristischen Person, haben ebenfalls zu Auslegungsproblemen geführt. Wichtige, von der Rechtsprechung entwickelte Tatbestandselemente, sind im bisherigen Übereinkommenstext nicht enthalten.
Der räumliche Anwendungsbereich des LugÜ umfasst ausserdem mittlerweile nur noch 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten, da die im Rahmen der Osterweiterung der Europäischen Union (EU)3 beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Polens, das bereits dem LugÜ beigetreten ist) dem LugÜ nicht angehören.
Das vorliegende, revidierte Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (revLugÜ), ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und den am LugÜ beteiligten EFTA Staaten, die bis 1997 zurückreichen. Es enthält in zahlreichen Bereichen Verbesserungen, Klarstellungen und Vereinfachungen gegenüber dem geltenden LugÜ. Nachdem ein gemeinsamer Revisionsentwurf einer gemischten EU/EFTA-Gruppe vom April 1999 bislang lediglich seitens der EU umgesetzt worden ist, besteht zudem zwischen dem LugÜ und der für die EU-Staaten massgeblichen Rechtsquelle keine weitgehende Parallelität mehr. Das revLugÜ stellt diese Parallelität wieder her.
Bei Inkrafttreten des LugÜ am 1.1.1992 wurde eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 11. April 18894 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) an das LugÜ
1 SR 0.275.11
2BBl 1990 II 208, Separatdruck 90.017
3Die Bezeichnung "Europäische Union" (EU) hat in der Umgangssprache den Begriff der
"Europäischen Gemeinschaft" (EG) ersetzt. Grundsätzlich wird hier der Ausdruck EU im umgangssprachlichen und nicht im juristischen Sinn verwendet.