Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten
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I ALLGEMEINER TEIL
1 Einleitung
1.1 Vorgeschichte
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten und wurde bisher viermal revidiert: 1995 (Erschliessungsrecht, Baubewilligungsverfahren), 1998 (landwirtschaftliche Bauten und weitere Bauten ausserhalb der Bauzonen), 2002 (Aufhebung von Art. 28 über die Beiträge an die Kosten der kantonalen Richtpläne) und 2007 (nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe, Produktion von Energie aus Biomasse etc.). Trotz dieser Novellen zeigten Erfahrungen in der praktischen Anwendung des RPG sowie durchgeführte Untersuchungen, die teilweise ihren Niederschlag im Raumentwicklungsbericht 2005 des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) gefunden haben, einen nicht unerheblichen Revisionsbedarf auf. Der Bundesrat hat die Revision des Raumplanungsgesetzes daher bereits in seinen Bericht über die Legislaturplanung 2003 - 2007 aufgenommen und die Notwendigkeit einer Revision im Bericht über die Legislaturplanung 2007 - 2011 bestätigt.
Das vom Bundesrat am 12. Dezember 2008 eröffnete Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 17. April 2009, wobei die Frist in Einzelfällen bis maximal Ende April 2009 erstreckt wurde. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens bilden der E-REG und der dazugehörige umfangreiche Erläuterungsbericht.
1.2 Vernehmlasser
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden sämtlichen Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (15), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3) und der Wirtschaft (8) sowie 51 weiteren interessierten Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Zur Vernehmlassungsvorlage liessen sich alle Kantone (ausser AI), sieben Parteien, die drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, fünf Dachverbände der Wirtschaft sowie 44 der angeschriebenen Organisationen vernehmen.
Zusätzlich zu den offiziell zur Vernehmlassung Eingeladenen äusserten sich das Bundesgericht, weitere 173 Organisationen und Gesellschaften, acht Städte und Gemeinden sowie neun interessierte Privatpersonen zur Vernehmlassungsvorlage.
Innerhalb der Vernehmlassungsfrist gingen damit insgesamt 275, zum Teil sehr umfangreiche Vernehmlassungen ein.
Aus einigen Bereichen gingen sehr viele Vernehmlassungen ein, so 38 von landwirtschaftlichen und neun von holzwirtschaftlichen Organisationen, 30 von andern Wirtschaftsverbänden, 26 von Organisationen aus dem Bereich Pferdezucht und -sport, 19 von Schutzorganisationen sowie 14 von Berufsverbänden im Umfeld von Bauen und Planen.
Inhaltlich ähnliche oder gleichlautende Vernehmlassungen gingen aus dem Bereich Pferdezucht und - sport, von einigen Trägerschaften der Landschaftsinitiative und von einigen Organisationen der jeweils gleichen Branche ein.
2 Allgemeine Bemerkungen der Vernehmlasser
2.1 Generelle Haltung zur Gesetzesvorlage
Der E-REG wird grundsätzlich, d.h. in seiner Form als Totalrevision und mit seinen Stossrichtungen, von 48 Vernehmlassern begrüsst (BS, NW; EVP, GrüneCH; SAB; ApHCS, asre, Belmont, Cercle hippique, Club Hippique, CHGEOL, CREM, Damensattel-Verein, eawag, equiterre, EquRo, IG Engelberg, IGM, Friesenpferde, FTSE, FVPS, galopp, Haflinger, IPV CH, KBNL, KSD, KSKA, Metropole, MV, nagra, NIKE, NRHA, NVS, Pferd, SBB, SQH, SVBR, SVPK, SVPS, suissemelio, SVU, VSCR, VSP, VSV, UPIAV, VÖV, ZKV, ZUCH). 26 dieser 48 Vernehmlasser kommen aus dem Bereich Pferdezucht und -sport.
Ebenfalls eine Minderheit von 51 Vernehmlassern, wenn auch breiter abgestützt, lehnt die Vorlage explizit ab (GE, GR, SG, TI, UR, VS, ZG, ZH; CVP, FDP, SVP; economiesuisse, SBV, SBVg, sgv;